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Fluggastrechte: EU-Parlament lehnt Reform des EU-Rats ab
Das EU-Parlament hat den Vorschlag des EU-Rats zur Verschärfung der Fluggastrechte-Verordnung abgelehnt. Dennoch bleibt die Reform in der Diskussion – mit potenziell weitreichenden Nachteilen für Passagiere in Europa.
Das Europäische Parlament hat am 17. Juni 2025 den Vorschlag des EU-Rats zur Reform der Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004) deutlich abgelehnt. Der Entwurf sieht vor, die Rechte der Passagiere erheblich einzuschränken – etwa durch eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze bei Verspätungen, die Einführung kostenpflichtigen Handgepäcks sowie eine drastische Verkürzung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen. Die Association of Passenger Right Advocates (APRA) begrüßt diese Entscheidung, warnt jedoch, dass die Reform im September erneut zur Abstimmung steht und somit weiterhin eine Bedrohung für die Verbraucherrechte darstellt.
Kritikpunkte und Risiken
Der Reformvorschlag des EU-Rats sieht vor, dass Fluggesellschaften erst ab einer Verspätung von vier oder sechs Stunden Entschädigungen zahlen müssen – bisher gilt die Frist ab drei Stunden. Das würde dazu führen, dass rund 60 % der heutigen Entschädigungsansprüche wegfallen. Zudem sollen Handgepäckstücke künftig kostenpflichtig werden, was einen Bruch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darstellt, das Handgepäck als Bestandteil des Beförderungsvertrags definiert.
Darüber hinaus möchte der EU-Rat die Frist zur Einreichung von Entschädigungsansprüchen auf sechs Monate verkürzen – aktuell liegt sie in den meisten Ländern zwischen zwei und fünf Jahren. Weitere geplante Einschränkungen betreffen Entschädigungen bei mehrfachen Flugstörungen, die Begrenzung von Hotelübernachtungen bei Flugausfällen sowie eine Absenkung der Entschädigungssummen trotz steigender Kosten.
APRA fordert starken Schutz für Fluggäste
Tomasz Pawliszyn, APRA-Präsident, betont, dass viele der geplanten Änderungen verbraucherfeindlich und rechtlich fragwürdig seien. Er warnt, der Vorschlag könne eine unklare Rechtslage schaffen und die Rechte von Millionen Fluggästen erheblich schwächen.
Besonders kritisch sieht APRA demnach auch die geplante Erweiterung der „außergewöhnlichen Umstände“, bei denen Airlines von der Entschädigungspflicht befreit sein sollen. Dies widerspricht der bisherigen EuGH-Rechtsprechung und könnte den Airlines mehr Spielraum für Ausreden geben.
APRA ruft Politik, Justiz und Gesellschaft daher dazu auf, sich für den Erhalt und Ausbau der Fluggastrechte einzusetzen: „Passagierrechte dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden. Wir stehen für faire, transparente und verlässliche Regeln, die Reisende schützen und stärken.“ (red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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