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Streit um Zubringer-Flüge: Condor verliert vor Gericht gegen Lufthansa
Im Streit um Zubringerflüge zum Flughafen Frankfurt am Main hat die Fluggesellschaft Condor vor Gericht eine Niederlage gegen die Lufthansa kassiert.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Mittwoch eine Entscheidung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2022 auf, wonach Lufthansa verpflichtet war, Condor Zubringerflüge zu Sonderkonditionen anzubieten. Grund dafür seien "Verfahrensfehler", erklärte eine Gerichtssprecherin. (AZ: VI Kart 7/22 und VI Kart 8/22)
Das Kartellamt hatte Lufthansa untersagt, ein Kooperationsabkommen mit Condor zu kündigen, das noch aus der Zeit stammte, als Condor Teil des Lufthansa-Konzerns war. Die Behörde begründete dies mit der marktbeherrschenden Stellung von Lufthansa. Durch die Vereinbarung konnten Condor-KundInnen Zubringerflüge nach Frankfurt zu günstigen Konditionen buchen, um dort ihren Langstreckenflug mit dem Ferienflieger anzutreten.
Recht auf Lufthansa-Seite
Lufthansa klagte gegen die Anordnung – und bekam nun recht. "Das Gericht bestätigte damit die Rechtswidrigkeit der Anordnung, Lufthansa zur Fortführung der Vorzugskonditionen für Condor zu verpflichten", erklärte die Airline. Die Kündigung der Sondervereinbarung sei "rechtlich zulässig" gewesen. Lufthansa betonte, man werde Condor und anderen Wettbewerbern auch künftig Zubringerflüge anbieten – jedoch nicht mehr zu Sonderkonditionen. (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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