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ECTAA fordert erneut Insolvenzschutz für Airlines
Nach der Air-Belgium-Pleite ruft der europäische Reisebüro- und Veranstalterverband erneut zur Einführung eines verpflichtenden Insolvenzschutzes für Fluggesellschaften auf.
Die Insolvenz der Fluggesellschaft Air Belgium bringt erneut die fehlende Absicherung von FlugkundInnen und Reisevermittlern in Europa ins Rampenlicht. Wie die European Travel Agents’ and Tour Operators’ Association (ECTAA) mitteilt, bleiben nach der Pleite rund 8 Mio. EUR an offenen Rückerstattungsforderungen bestehen – über 5 Mio. EUR davon betreffen Tickets, die über Reisebüros und Veranstalter verkauft wurden.
Air Belgium hatte bereits im September 2023 angekündigt, den Passagierbetrieb einzustellen und sich künftig auf Fracht- und Leasinggeschäft zu konzentrieren. Die Airline wurde am 30. April 2025 offiziell für insolvent erklärt. Rückzahlungen an KundInnen gelten als unwahrscheinlich, offene Forderungen fließen in das Insolvenzverfahren ein.
Risiko für Vermittler und KundInnen
Die ECTAA weist darauf hin, dass die Branche regelmäßig für Ausfälle aufkommen müsse – obwohl sie Flüge lediglich vermittelt oder im Rahmen von Pauschalreisen eingebunden habe. Der finanzielle Schaden trifft dabei vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die rund 98% der Reisevermittler in Europa ausmachen. „Wenn ein Veranstalter ein Flugticket als Teil einer Pauschalreise verkauft und die Airline geht pleite, muss er dem Kunden auf eigene Kosten ein Ersatzangebot machen – ohne Aussicht auf Rückzahlung durch die insolvente Fluggesellschaft“, erklärt ECTAA-Präsident Frank Oostdam. Dieses System sei „weder fair noch nachhaltig“.
Das grundlegende Problem: Flugtickets müssen häufig Monate im Voraus vollständig bezahlt werden. Kommt es zur Insolvenz, sind sowohl VerbraucherInnen als auch Vermittler kaum geschützt. Laut ECTAA gab es in den vergangenen 25 Jahren weltweit rund 1.200 Insolvenzen von Passagierfluggesellschaften – ein strukturelles Risiko, das auch Steuerzahler treffen könne.
Gesetzesreform als Chance
Die laufende Überarbeitung der EU-Verordnung zu Fluggastrechten (261/2004) bietet laut ECTAA die Chance, dieses Problem endlich zu lösen. Der Verband fordert die Einführung einer klaren gesetzlichen Regelung, die Airlines verpflichtet, finanzielle Sicherheiten für den Insolvenzfall bereitzustellen – ähnlich dem dänischen Garantiefonds für Flugtickets.
„Die Insolvenz von Air Belgium ist ein weiterer Beweis dafür, dass das bestehende System unzureichend ist. Es braucht endlich verbindliche Mechanismen zum Schutz von Konsument:innen und Vermittlern“, so Oostdam. (red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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