| news | flug
Kostenpflichtiges Handgepäck: Airlines gegen Verbraucherschützer
Der Konflikt um kostenpflichtiges Handgepäck spitzt sich zu: Verbraucherschützer klagen gegen Billigairlines, während die Branche am Bezahlmodell festhält – trotz verfügbarem Stauraum an Bord.
Der Umgang mit Handgepäck an Bord wird zum Rechtsstreit: Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat mit europäischen Partnerorganisationen mehrere Airlines abgemahnt und Klagen gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling eingereicht. Ziel ist, dass Passagiere künftig wieder einen kleinen Koffer zusätzlich zur Tasche kostenlos mitnehmen dürfen – ein Anspruch, den viele Airlines ablehnen.
Kostenfalle oder Baukastentarif?
Im Fokus stehen Billigfluggesellschaften wie Ryanair, Wizz Air oder Vueling, bei denen im günstigsten Tarif nur eine kleine Tasche (max. 40x30x20 cm) erlaubt ist. Größeres Gepäck kostet – teils zwischen 6 und 75 EUR. Verbraucherschützer sprechen von "Kostenfallen", insbesondere wenn Aufpreise erst am Gate fällig werden.
Die Airlines verweisen auf ihr Baukastensystem, das laut Branchenverband A4E bewusst auf individuelle Buchung und Zusatzleistungen setzt. Der Markt zeige, dass viele KundInnen diese Tarife weiterhin nachfragen.
Kapazität vorhanden, aber nicht geschenkt
Tatsächlich wäre laut Herstellern genügend Stauraum in den Kabinen vorhanden. Die Boeing 737 Max 8 bietet Platz für 174 Gepäckstücke bei 197 Sitzen, Airbus wirbt mit noch größeren Fächern und möglichen Mehreinnahmen von bis zu 500.000 USD pro Flugzeug durch den Einbau. Doch Airlines sehen in der Begrenzung operative Vorteile.
So erklärt etwa Easyjet, dass sich Boarding und Pünktlichkeit verbessert hätten, seit nur noch kleinere Gepäckstücke kostenlos erlaubt sind. Der BDL warnt vor Problemen, sollte eine generelle Mitnahmegarantie eingeführt werden – etwa wenn Kabinenfächer überfüllt sind und kurzfristig Gepäck im Frachtraum verstaut werden muss.
Keine einheitliche Regelung in Sicht
Eine EU-weite Standardregelung zum Handgepäck fehlt weiterhin. Zwar wollen A4E-Mitglieder ab Herbst ein gemeinsames Mindestmaß von 40x30x15 cm umsetzen, großzügigere Regelungen bleiben aber freiwillig – abhängig von Airline, Strecke und Tarif.
Netzwerkcarrier wie Lufthansa oder Condor erlauben bei Langstrecken und Umsteigeverbindungen weiterhin zwei Handgepäckstücke, auf touristischen Direktflügen bleibt es beim Minimalmodell – trotz objektiv verfügbarem Platz.
Die Debatte um faire und transparente Gepäckregeln dürfte die Branche weiter begleiten – zwischen Erlösoptimierung, Kundenservice und betrieblicher Effizienz. (APA / red)
handgepäck, arilines, billigairlines, billigflug, streit, konflikt, richtlinien, verbraucherschützer
Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
Touristiknews des Tages
11 August 2025
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
Standortkrise: Airlines reduzieren Präsenz in Deutschland deutlich
Hohe staatliche Abgaben und verfehlte...ANA: Gratis-Internet an Bord internationaler Flüge
Japans größte Airline führt schrittweise...Dänischer Ferienflieger in Klagenfurt gelandet
Im August fliegt Alsie Express...Emirates: Dritter täglicher Flug nach Mauritius
Emirates baut ihr Angebot nach...Fliegen mit mehr Flüssigkeit: EU erlaubt neue Regeln
Für Flugreisende galten bislang strenge...