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ECTAA: Kritik an Überarbeitung der Pauschalreiseverordnung

Der Europäische Reiseverband ECTAA befürchtet, dass im Zuge der Überarbeitung der Pauschalreiseverordnung weitere Belastungen auf Veranstalter zukommen. Gleichzeitig kritisiert die Interessensvertretung, dass Airlines weiterhin keine Insolvenzabsicherung brauchen.

„Das Vorgehen zeugt von totalem Unverständnis, wie die Reisebranche funktioniert“, fasst Walter Säckl, Generalsekretär des ÖRV, die aktuelle Lage zusammen. Bei der aktuellen Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie, die 2025 abgeschlossen sein soll, werden nicht alle Player in der touristischen Wertschöpfungskette gleichbehandelt. Das sorgte auf der 125. halbjährlichen Tagung der ECTAA in Thessaloniki für Aufregung. Die Verbraucherschutzrechte würden noch weiter gestärkt, die Position der Pauschalreiseveranstalter geschwächt. Zudem lässt eine Gleichbehandlung mit den Airlines in Hinblick auf die Insolvenzabsicherung weiterhin auf sich warten. Während geplant sei, die Vorauszahlungen an die Pauschalreiseveranstalter zu begrenzen, sei das für Fluglinien kein Thema, heißt es sinngemäß in einer Aussendung. Walter Säckl erklärt das Problem in aller Kürze:

Zwei Kommissionen, keine Kommunikation

„Da sind zwei Kommissionen am Werk, die nicht miteinander kommunizieren und diametral auseinander arbeiten. Getrieben werden sie vom Verbraucherschutz“, so der Generalsekretär des ÖRV. EU-Jusitzkommissar Didier Reynders, in dessen Ressort die Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie fällt, plant, die Höhe von Anzahlungen an Veranstalter zu deckeln. Bei der Nachadjustierung der Fluggastrechte, die in das Ressort von Transport-Kommissarin Adina Valean fallen, ist das jedoch kein Thema. Auch eine wirksame Regelung des Insolvenzschutzes für Airlines lässt weiterhin auf sich warten, obwohl der Europäische Rechnungshof bereits im Juni 2021 empfohlen hat, den in der Pauschalreiserichtlinie vorgesehenen Insolvenzschutz, einschließlich der Rückführungskosten, im Rahmen der Verordnung 261/2004 auf Fluggesellschaften auszuweiten.

Gefahr für den Mittelstand

„Die Reiseveranstalter verfügen nicht über das Geld der Kunden; sie müssen ihre Lieferanten, insbesondere die Fluggesellschaften, bezahlen, die in den meisten Fällen eine Vorauszahlung in voller Höhe verlangen", erklärt die ECTAA den Ablauf in der Wertschöpfungskette. „Die Begrenzung der Vorauszahlungen und die Einführung eines Insolvenzschutzes nur für einen Teil der Wertschöpfungskette wird die meisten mittelständischen Reiseveranstalter aus dem Markt drängen. Verbrauchern wird dadurch ein wesentliches Reiseprodukt vorenthalten, da Pauschalreisen ein hohes Maß an Schutz bieten", erklärt Frank Oostdam, Präsident der ECTAA, und zieht den Schluss: „Wir fordern die Kommissionsmitglieder Reynders und Valean dazu auf, die Maßnahmen auf die gesamte Wertschöpfungskette der Reisebranche auszurichten - wenn ihr Ziel wirklich darin besteht, den Schutz der Verbraucher zu verbessern." In der Zwischenzeit haben zahlreiche europäische Verbände in einem offenen Brief an die EU die Einführung einer Insolvenzabsicherung für Airlines gefordert, um Veranstalter, Reisebüros und Konsumenten für Fluglinien-Pleiten zu schützen. (red)


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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