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Europäische Reiseversicherung: Informationen zu Urlaubsreisen

Die Europäische Reiseversicherung bietet aktuelle Informationen zu Urlaubsreisen in Zusammenhang mit Covid-19 sowie umfassende Erläuterungen zur Versicherungsdeckung.

Die Grenzkontrollen zu einigen Nachbarstaaten sollen ab dem Wochenende gelockert und ab Mitte Juni beendet werden. Offen bleibt allerdings, ob und in welchem zeitlichen Zusammenhang das Außenministerium nun die Risiken einschätzt und die Sicherheitsstufen zu einzelnen Ländern zurückstuft.

Aktuelle Einschätzung und Empfehlung

Aktuell bestehen noch weltweite Reisebeschränkungen und Urlaubsreisen sind de facto nicht möglich. Die Regierungen und Gesundheitsbehörden der Europäischen Union sind im ständigen Austausch über die jeweilige Entwicklung und die medizinischen Kapazitäten in den Destinationen, um bei positivem Verlauf Urlaubsreisen in ausgewählte Destinationen rasch wieder zu ermöglichen.

Das Außenministerium rät derzeit aber noch von nicht notwendigen Reisen ab. Mit Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr und im öffentlichen Leben und mit Quarantänemaßnahmen ist vorerst noch zu rechnen. Zudem ist auch die Sicherheit der Gesundheitsversorgung in vielen Ländern noch nicht wieder gewährleistet.

Innerhalb der nächsten Wochen darf bei positivem Verlauf auf schrittweise Rückstufungen von Urlaubsdestinationen im Mittelmeerraum von derzeit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 4) gehofft werden.

Wenn Sie jetzt eine Urlaubsreise in ein Land buchen wollen, für das derzeit noch ein hohes Sicherheitsrisiko (Stufe 4) gilt, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, dafür den Service eines österreichischen Reisebüros oder Reiseveranstalters in Anspruch zu nehmen und auf die Buchung einer Pauschalreise zu achten. Damit sind Sie reiserechtlich bestmöglich geschützt, gut zu allen Eventualitäten beraten und Sie verfügen über einen persönlichen Ansprechpartner.

Versicherungsschutz im Zusammenhang mit COVID-19 während der Reise

Grundsätzlich muss die Sicherheitssituation des Reiselandes bei Antritt der Reise beachtet werden. Aktuell darf mit baldigen Lockerungen im Reiseverkehr und der Aufhebung von Grenzkontrollen gerechnet werden und Urlaubsreisen werden in absehbarer Zeit wieder ermöglicht. Bei Buchung der Reise ist die Risikostufe des Urlaubslandes zum Reisezeitpunkt schwer vorherzusagen. Daher:

Wenn Sie eine Reise in ein Land zu einem Zeitpunkt antreten, zu dem es noch mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 4) eingestuft ist, gilt:

Für Einreisen in Länder mit hohem Sicherheitsrisiko (Stufe 4) besteht Versicherungsschutz, wenn alle nationalen und regionalen Bestimmungen des Aufenthaltslandes eingehalten werden (wie Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Ausgangssperren und Betretungsverbote sowie alle sonstigen Maßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln, etc. im Zusammenhang mit COVID-19).

Es könnte passieren, dass die Destination während der Reise auf (partielle) Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) hochgestuft wird, und Sie dann so rasch wie möglich die Heimreise antreten müssen. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz längstens für die Dauer von weiteren 14 Tagen. In solchen Fällen könnten unter Umständen Notfall-Leistungen nur eingeschränkt erbracht werden. Auch weisen wir darauf hin, dass allfällige Mehrkosten, die aufgrund von örtlichen Quarantänebestimmungen entstehen, nicht gedeckt sind.

Für Auslandsreisen in Länder mit zum Zeitpunkt der Abreise (partieller) Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) des Außenministeriums besteht kein Versicherungsschutz.

Tagesaktuelle Informationen: Website des Außenministeriums www.bmeia.gv.at

Storno- und Reiseabbruchs-Versicherung

Stornoversicherungen zu Reisen, die ab sofort abgeschlossen werden, gilt: Grundsätzlich gilt vollumfänglicher Stornoversicherungsschutz. Lediglich Stornofälle im Zusammenhang mit COVID sind so lange nicht gedeckt, als COVID-19 als Epidemie oder Pandemie eingestuft wird (WHO, Österreichische Gesundheitsbehörden, Pandemie-Ausschluss lt. der ERV-RVB). Sobald der Status aufgehoben ist, gilt eine nachgewiesene Erkrankung an Covid-19 wie andere Erkrankungen auch als ein versicherter Stornogrund.

Allfällige Reiseabbruchskosten in Folge behördlicher Verfügung (etwa durch Quarantänebestimmungen nach positiver Testung am Urlaubsort) sind lt. ERV-RVB nicht versichert.

Zu Reisen und Reiseversicherungen, die bis zum 13. März 2020 gebucht wurden, gilt: Wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner. Bei Pauschalreisen mit Reiseantritt innerhalb der kommenden Tage setzen Sie sich mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro in Verbindung. Reisen in Destinationen mit Reisewarnung werden großteils kostenfrei storniert oder umgebucht oder Sie erhalten einen Gutschein, der für eine Reise zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden kann. Bei Buchung bei einer Airline, einem Hotel oder einer Online-Plattform setzen Sie sich mit diesen direkt in Verbindung und erkundigen Sie sich über die individuellen Regelungen.

Online Seminare im Juli

Im TTC Trainng Center wird derzeit ein Online-Live-Seminarprogramm entwickelt. Ab Juli stehen Agents zahlreiche virtuelle Seminare zu günstigen Tarifen zur Verfügung. Ein Großteil der Online-Seminare wird einen konkreten Bezug auf die Wirkungen der Krise haben. (red) 


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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