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US-Behörden verlangen Passagierdaten auch bei Überflügen
Reisende mit Zielen in Übersee sollten dringend wichtige Formalitäten der US-amerikanischen Behörden beachten – auch wenn der Zielort außerhalb der USA liegt.
Der Deutsche ReiseVerband (DRV) weist in einer Aussendung auf veränderte Sicherheitsbestimmungen der USA hin, die seit kurzem auch für Flüge nach Kanada, in die Karibik oder nach Mittelamerika gelten. Demnach müssen bestimmte Passagierdaten den US-Sicherheitsbehörden auch dann mitgeteilt werden, wenn Flüge das Hoheitsgebiet der USA nur berühren und dort gar nicht landen.
Zu diesen Angaben (Secure-Flight-Passagierdaten) gehören:
• der vollständige Name (einschließlich aller im maschinenlesbaren Feld des Reisepasses aufgeführten Vornamen),
• das Geburtsdatum und
• das Geschlecht.
Ohne Secure-Flight-Passagierdaten kann das Flugticket nicht ausgestellt werden. Da Buchung und Ticketausstellung meist gleichzeitig erfolgen, sollten diese Daten für alle Reisenden bereits bei Buchung vorliegen – so die Empfehlung des DRV. Nur so könne sichergestellt werden, dass Flugtickets rechtzeitig ausgestellt werden können und Buchungen nicht gestrichen werden. Anderenfalls könnte es sein, dass der Kunde kurzfristig ein neues, erheblich teureres Ticket erwerben muss.
Der DRV rät daher dringend: Wer eine Reise in die, aus oder via USA, nach Kanada, in die Karibik oder nach Mittelamerika oder mit einer US-Fluggesellschaft zu einem Ziel weltweit plant, sollte unbedingt bereits bei der Buchung die Secure-Flight-Passagierdaten für sich und alle Mitreisenden zur Erfassung bereit halten. Weitere Infos zum Secure-Flight-Programm stehen auf der Website der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (TSA) unter www.tsa.gov/secureflight zur Verfügung.
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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