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Israel: Neues Tourismusförderungsprogramm


Jerusalem
Das Tourismusministerium führt ein neues Verfahren ein, um den Incoming-Tourismus nach Israel wiederzubeleben und zu beschleunigen - mit Hilfe der Subventionierung von Flugtickets für EntscheidungsträgerInnen aus dem Ausland.

Angesichts der schwerwiegenden Auswirkungen der „Operation Iron Swords“ und der „Operation Rising Lion“ auf die Tourismusbranche ergreife das Ministerium proaktive Maßnahmen, um Israel wieder als bevorzugtes Reiseziel zu positionieren. Das neue Verfahren stehe den israelischen Agenturen (DMCs, Veranstalter) zur Verfügung und sehe die finanzielle Unterstützung der Flugkosten wichtiger Personen im Ausland vor, so die Behörde in der Presseaussendung. Das Tourismusministerium animiert dazu, Agenturen und Veranstalter in Israel anzusprechen, um wichtige EntscheiderInnen, VerkäuferInnen & Promoter aus dem DACH-Markt nach Israel zu senden und folglich das Gruppenreisegeschäft wiederzubeleben.

Teilnahmebedingungen für israelische Agenturen

  • Das Verfahren steht Veranstaltern des Incoming-Tourismus offen, die:
  • Registrierte israelische Unternehmen sind
  • Dienstleistungen anbieten, die nach israelischem Recht als „Tourismusdienstleistungen“ definiert sind
  • Im Jahr 2023 einen Mindestjahresumsatz von 1,5 Mio. NIS aus dem Incoming-Tourismus erzielt haben, basierend auf geprüften Finanzberichten
  • Tourismusvermittler (wie etwa Agenturen oder Plattformen, die lediglich zwischen Touristen und Leistungsanbietern vermitteln) sind nicht teilnahmeberechtigt

Subventionierte Flugtickets

  • Nationale Gesamtzuweisung: Das Ministerium subventioniert insgesamt bis zu 200 Flugtickets
  • Pro Veranstalter: Jeder Veranstalter kann Unterstützung für bis zu 10 Tickets beantragen
  • Maximale Subvention pro Ticket: Bis zu 700 EUR für Reiseziele in Europa (innerhalb von 5.500 km von Israel aus) und bis zu 2.000 USD für alle anderen Reiseziele
  • Subventionen basieren auf den tatsächlichen Kosten und unterliegen der Budgetverfügbarkeit

Definition „EntscheidungsträgerInnen“

  • Nicht in Israel ansässig, z.B. im DACH-Markt
  • Direkter Einfluss auf die Entscheidung, TouristInnen nach Israel zu schicken, wie z. B.: Reisebüros, Großhändler, Medienschaffende, religiöse Führer, Reiseveranstalter, PlanerInnen von Incentive-Reisen, LeiterInnen von Gemeinde- oder Wirtschaftsorganisationen oder einflussreiche Blogger
  • Vorabgenehmigung des Ministeriums
  • Mindestens drei Nächte vom antragstellenden Tourismusveranstalter in Israel beherbergt werden
  • MitarbeiterInnen oder bezahlte VertreterInnen des antragstellenden Veranstalters im Ausland sind nicht antragsberechtigt

Zeitplan

  • Teilnahmeberechtigung: Das Programm gilt für Entscheidungsträger, die zwischen dem 17. Juli und dem 31. Dezember 2025 in Israel einreisen
  • Bewerbungsfrist: 18. August 2025
  • Abgabe des Abschlussberichts: innerhalb von 3 Monaten nach der Abreise des Gastes aus Israel

Wichtige Hinweise

  • Keine Doppelförderung: Ein Veranstalter kann für dasselbe Ticket keine Unterstützung aus mehreren Quellen erhalten
  • Es werden nur tatsächliche finanzielle Aufwendungen erstattet (keine Tausch- oder Kreditgeschäfte)
  • Zuschüsse werden nur an EntscheidungsträgerInnen gewährt, die vom Ministerium vorab genehmigt wurden (red)

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Foto: privat

Autor/in:

Redakteur / Managing Editor

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