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WKÖ kritisiert EU-Vorschlag zur Pauschalreiserichtlinie
Die geplante Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie stößt in Österreichs Tourismuswirtschaft auf deutliche Kritik. Vertreter der WKÖ bemängeln übermäßige Bürokratie, rechtliche Unsicherheiten und zusätzliche Belastungen für Reisebüros und Hotels.
Mit dem Ziel, den Schutz von Pauschalreisenden zu verbessern und die Richtlinie zu vereinfachen, hat die Europäische Kommission Ende 2023 einen Reformprozess angestoßen. In der Branche wächst jedoch die Sorge, dass der aktuelle Entwurf in die entgegengesetzte Richtung geht.
Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros, und Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zeigen sich von den jüngsten Entwicklungen auf EU-Ebene enttäuscht. Der Entwurf führe nicht zu mehr Rechtssicherheit, sondern schaffe zusätzliche Pflichten, lasse zentrale Begriffe offen und belaste vor allem kleine und mittelständische Betriebe. „Unsere Reisebüros und Hotels […] werden […] über Gebühr mit bürokratischen Regelungen belastet – das ist nicht akzeptabel“, so Kadanka.
Unklare Vorgaben
Ein konkreter Kritikpunkt betrifft die Ausweitung der Informationspflichten: Künftig sollen bestimmte Inhalte sowohl vor als auch nach der Buchung übermittelt werden. Der tatsächliche Nutzen solcher Doppelungen für KonsumentInnen sei fraglich, so Kadanka. Auch bei Reisewarnungen sieht die Branche neue Unsicherheiten: Der Entwurf sieht vor, dass Warnungen unterschiedlicher Länder bei Rücktrittsrechten berücksichtigt werden – ohne zu klären, wie bei widersprüchlichen Angaben vorzugehen ist.
Zusätzliche Komplexität birgt laut WKÖ die geplante Ausweitung des Pauschalreisebegriffs. So könnten bereits Hinweise in einem Hotel-Newsletter – etwa auf Wellnessangebote – als aktive Einladung zur Buchung weiterer Leistungen gewertet werden. Damit würden Betriebe unter Umständen als Reiseveranstalter eingestuft und mit entsprechenden Pflichten belegt.
Hohe Strafen
Scharfe Kritik äußert Kadanka auch an der geplanten Einführung eines verpflichtenden Beschwerdemanagements sowie am angedachten Strafrahmen. So sollen Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie mindestens vier Prozent des Umsatzes betragen. Kadanka warnt in diesem Zusammenhang vor einer klassischen „Antistandortpolitik“, während internationale Onlineanbieter aus Drittstaaten oft kaum reguliert würden.
Auch aus Sicht des Hotellerie-Fachverbandes ist die Richtung des Vorschlags problematisch. Gemeinsam mit dem Tourismussektor setzt sich die WKÖ daher weiterhin für eine ausgewogene Reform ein, die sowohl VerbraucherInnen schützt als auch praxistauglich für Unternehmen bleibt.
Die Position des Binnenmarktausschusses (IMCO) des Europäischen Parlaments wird nun dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Die Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat werden im Herbst erwartet. (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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