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WKÖ: „Pauschalreisende bekommen Geld zurück“
Fachverbandsobmann Gregor Kadanka betont in einer Presseaussendung die Bedeutung der Reisebüros und den finanzielle Absicherung bei der Buchung einer Pauschalreise.
In der Presseaussendung unterstreicht Gregor Kadanka, Fachverbandsobmann der Reisebüros in der Wirtschaftskammer (WKÖ), dass aufgrund der verpflichtenden Insolvenzabsicherung Kunden, die ihre Reisen mit Thomas Cook im Reisebüro gebucht haben, trotz der Insolvenz des Veranstalters glimpflich davon kommen.
„Nachdem Thomas Cook unerwartet seine Geschäftstätigkeit einstellen musste, haben österreichische Reisebüros gemeinsam mit dem Abwickler Allianz Partners alles darangesetzt, abgereiste Thomas-Cook-Kunden wohlbehalten nach Hause zu bringen. Mit Erfolg: Von ursprünglich ca. 4500 betroffenen Urlaubern sind nur mehr rund 700 in den Reisegebieten und auch diese werden in den nächsten Tagen zurückkommen,“ unterstreicht Gregor Kadanka.
Keine finanziellen Schäden für Pauschalreisende
Die Thomas Cook Austria AG ist mit mehr als 20 Mio. EUR insolvenzabgesichert. Daher entsteht Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, kein finanzieller Schaden. Deutlich schlechter hingegen steigen Reisende aus, die Einzelleistungen buchen, da diese bekanntlich keiner Insolvenzabsicherungspflicht unterliegen. Aus Sicht der Branche ist zu hoffen, dass Kadankas Aussendung von Publikumsmedien aufgegriffen und verbreitet wird. (red.)
Thomas Cook, Neckermann, Reisebüros, WKÖ, Wirtschaftskammer, Fachverband, Insolvenz, Insolvenzabsicherung, Kundengeld, Gregor Kadanka
Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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