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Pauschalreiserichtlinie: Ein Urteil mit Folgen?

Trotz der Ereignisse in Ägypten und Tunesien hat die Sommersaison für die Branche durchwegs positiv begonnen. Doch die Reisezeit bedeutet auch, dass Beschwerden, „entgangene Urlaubsfreude“ vermehrt zum Thema werden.

Zusätzlich sorgt ein Urteil des Landesgerichtes Graz – eine Hotelbuchung mit Verpflegung sei eine Pauschalreise – für neu aufkommende Verunsicherung. Die Frage, ab wann man „Reiseveranstalter“ ist, wird wohl neu definiert, wie Reiserechtsexperte Dr. Eike Lindinger im Interview mit tip erklärt. Lesen Sie mehr zur Rechtsexpertise in tip 950! (red)

  reiserecht, pauschalreisen


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Redakteur / Managing Editor

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