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Kurzarbeit-Verlängerung bis Ende Mai 2022 möglich

Die Kurzarbeit wird Unternehmen bis Ende Mai 2022 verlängert. Die Maximaldauer von 24 Monaten druchgehender Kurzarbeit wurde um zwei Monate ausgedehnt, wie die WKO informiert.

Derzeit kann ein Betrieb laut den gesetzlichen Bestimmungen maximal 24 Monate durchgehend in Kurzarbeit sein. Im Ministerrat wurde beschlossen, die maximale Dauer der Kurzarbeit für jene Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie im März 2020 in Kurzarbeit waren und damit die Höchstdauer der Kurzarbeit von 24 Monaten Ende März 2022 ausgeschöpft haben, um zwei Monate, bis spätestens Ende Mai 2022 verlängern.

Maximal 85% Beihilfe

Nicht verlängert wird die erhöhte 100%ige Beihilfe für besonders betroffene Unternehmen, sodass ab April 2022 alle Unternehmen nur mehr die gekürzte 85%ige Beihilfe erhalten. Jedes Kurzarbeitsprojekt ist vor dessen Beginn zu beantragen. Das gilt auch für Verlängerungen.Jene Unternehmen, die in Phase 4 nicht in Kurzarbeit waren und in Phase 5 einen Erstantrag auf Kurzarbeit einbringen, haben ab 1. März 2022 vor Beginn der Kurzarbeit ein Beratungsverfahren zu durchlaufen.

Die Details der Verlängerung seien noch nicht bekannt, die WKO wolle jedoch so schnell wie möglich informieren. Alle Infos zur Corona-Kurzarbeit finden WKO-MitgliederInnen unter Corona-Kurzarbeit - Alle aktuellen Bestimmungen. (red)


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