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DRV: Vertrieb von Reiseversicherungen am Counter weiterhin möglich

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb ist vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Auf Empfehlung vom DRV wurde gewährleistet, dass Reisebüros auch weiterhin die allermeisten Reiseversicherungen ohne übermäßige bürokratische Auflagen vermitteln dürfen.

„Der nebenberufliche Vertrieb von Reiseversicherungsprodukten ist für die rund 10.000 deutschen Reisebüros ein wichtiges finanzielles Standbein und wir sind froh, dass das auch so bleiben kann“, resümiert DRV-Präsident Norbert Fiebig in einer Aussendung. Reiseversicherungen seien für die deutschen Privat- und Geschäftsreisenden wichtiger Bestandteil einer umsichtigen Reiseplanung. Dazu gehören etwa Reiserücktritts-, Reisekranken- oder Gepäckversicherungen. Beim Abschluss vertrauen die Kunden der Beratungsqualität in den Reisebüros, wo die meisten Policen vermittelt würden.

„Urlauber können auch künftig ihre Auszeit vom Alltag mit vollem Reiseschutz genießen. Es ist ein Erfolg, dass die nebenberufliche Vermittlung von Reiseversicherungen durch Reisebüros weiterhin ohne größere bürokratische Auflagen möglich bleibt. Dies war nicht von vorneherein klar. Die EU-Kommission wollte den Verkauf am Counter unterbinden“, so Fiebig.

Das verabschiedete Gesetz spezifiziert die Fälle, bei denen eine unkomplizierte, also auflagenfreie, Vermittlung von Reiseversicherungen möglich ist. Erstens, wenn die Prämienobergrenze bei einer Reisedauer von bis zu drei Monaten weniger als 200 Euro pro Person beträgt. Und zweitens, wenn die Police auf Jahresbasis 600 Euro pro Person nicht überschreitet. Dann kommen die Regelungen aus der Versicherungsvermittlerrichtlinie nicht zur Anwendung. Bei teureren Policen gibt es wie bisher die Tippgeber-Option. Wenn das Reisebüro als Tippgeber auftritt, informiert es lediglich über die potentiellen Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen. Der DRV hat bereits erste Weichen gestellt, um die anstehenden rechtlichen Veränderungen reibungslos in den laufenden Geschäftsprozess integrieren zu können. In erster Linie geht es dabei darum, Back-Office-Lösungen für den Vertrieb zu entwickeln.

Am 7. Juli 2017 werde sich der Bundesrat in seiner letzten regulären Sitzung vor der politischen Sommerpause mit dem Gesetz befassen. Bei dem Gesetz zum Versicherungsvertrieb handle es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz. Das heißt, dass der Einfluss des Bundesrates geringer ausfällt als bei zustimmungspflichtigen Gesetzen. (red)


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Foto: Michaela Trpin

Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.





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