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LTA: Hitze allein ist kein Stornogrund
Hohe Temperaturen oder Hitzewarnungen berechtigen in der Regel nicht zu einer kostenfreien Stornierung einer Reise. Darauf weist der Reiseschutz-Spezialist Lifecard Travel Assistance (LTA) hin.
Die anhaltende Hitzewelle in weiten Teilen Europas sorgt bei vielen Reisenden für Unsicherheit. „Viele Urlauber:innen fragen sich derzeit, ob sie eine Reise wegen extremer Hitze kostenfrei stornieren können. Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein“, erklärt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer des Reiseschutz-Spezialisten Lifecard Travel Assistance (LTA). „Entscheidend ist nicht die Wetterlage am Urlaubsort, sondern ob tatsächlich ein versichertes Ereignis wie eine unerwartete schwere Erkrankung eingetreten ist.“
Rücktrittschutz ja oder nein?
Eine Reise könne daher nicht allein wegen angekündigter extremer Hitze oder der Befürchtung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen kostenfrei storniert werden. Versicherungsschutz bestehe ausschließlich bei den in den Versicherungsbedingungen definierten versicherten Ereignissen, etwa einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einer schweren Unfallverletzung.
Anders könne die Situation laut LTA beurteilt werden, wenn sich eine bestehende Erkrankung unerwartet verschlechtert oder vor Reiseantritt eine neue schwere Erkrankung auftritt. Ob in diesen Fällen Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Abschließend empfiehlt Dorka: „Reisende sollten ihre gesundheitliche Situation realistisch einschätzen und sich bei bestehenden Vorerkrankungen frühzeitig ärztlich beraten lassen. Für den Versicherungsschutz ist jedoch immer maßgeblich, ob ein versichertes Ereignis tatsächlich eingetreten ist.“ (red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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