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Gruppenreisen: LTA informiert über Reiseschutz bei Ausfällen
Bei Gruppenreisen kann der Ausfall einer einzelnen Person Auswirkungen auf die gesamte Reise haben. LTA erklärt, worauf bei der Absicherung und Beratung zu achten ist.
Bei einer Gruppenreise kann der kurzfristige Ausfall eines Teilnehmers weitreichende Folgen haben. Ob Freundeskreis, Vereinsreise oder gemeinsamer Yachtcharter: Entscheidend ist nicht nur, aus welchem Grund eine Person die Reise absagen muss, sondern auch, welche Rolle sie innerhalb der Gruppe hat und wer nach den Versicherungsbedingungen als Risikoperson gilt.
Gruppentarif "together"
Viele Reisende gehen davon aus, dass eine Reiserücktrittsversicherung automatisch greift, wenn ein Freund oder ein anderes Mitglied der Reisegruppe aus einem versicherten Grund nicht mitreisen kann. Welche Auswirkungen der Ausfall auf die übrigen Teilnehmer hat, hängt jedoch vom jeweiligen Tarif und den darin definierten Risikopersonen ab. LTA hat für solche Fälle den Gruppentarif „together“ entwickelt. Muss ein Mitglied der Reisegruppe aufgrund eines versicherten Ereignisses kurzfristig absagen, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der übrigen Mitreisenden haben. Voraussetzung für den Abschluss sind mindestens acht Personen; bei größeren Gruppen werden Teilgruppen von maximal zwölf Personen gebildet.
Ausfall des "Reiseleiters"
Eine besondere Rolle spielt das sogenannte Reiseleiter-Risiko, wenn die Durchführung einer Reise von einer einzelnen Person abhängt. Bei einer gemeinsam gecharterten Segelyacht oder einem Hausboot kann dies beispielsweise der einzige Teilnehmer mit dem erforderlichen Bootsführerschein sein. Fällt diese Person aufgrund eines versicherten Ereignisses aus, kann die Reise für die gesamte Gruppe nicht wie geplant stattfinden. Das Reiseleiter- beziehungsweise Yachtcharter-Risiko ist nicht automatisch im normalen Gruppentarif enthalten, sondern muss zusätzlich vereinbart werden. Ist der entsprechende Schutz gegeben, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Stornokosten sowie zusätzliche Kosten bei Abbruch oder Unterbrechung der Reise für die versicherten Gruppenmitglieder übernommen werden.
Grundsätzlich übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn eine Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht angetreten werden kann. Dazu zählen beispielsweise eine unerwartete schwere Erkrankung oder eine schwere Unfallverletzung. LTA empfiehlt daher, bei Gruppenreisen bereits bei der Buchung zu prüfen, welche Personen für die Durchführung der Reise besonders relevant sind und welche Risiken über den gewählten Tarif tatsächlich abgesichert sind. (red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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