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LTA: Versicherungsschutz bei vorzeitiger Heimreise
Krankheit, Unfall oder ein Notfall zu Hause können dazu führen, dass Reisende ihren Urlaub vorzeitig beenden müssen. LTA zeigt anhand typischer Fälle, welche Kosten eine Reiseabbruchversicherung übernehmen kann.
Eine Erkrankung, ein Unfall oder ein Notfall in der Familie können Reisepläne unerwartet verändern. Neben der persönlichen Belastung entstehen dabei häufig zusätzliche Kosten, etwa für einen neuen Rückflug, während bereits bezahlte Hotelnächte oder Ausflüge nicht mehr genutzt werden können. Welche Kosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsumfang und dem konkreten Grund für den Reiseabbruch ab.
Krankheit, Unfall und Notfälle
Zu den typischen Gründen für einen Reiseabbruch zählen bei LTA unter anderem eine unerwartete schwere Erkrankung oder eine schwere Unfallverletzung. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist allerdings nicht allein die Diagnose. Die Erkrankung oder Verletzung muss die Fortsetzung der Reise tatsächlich unzumutbar machen und unter die versicherten Ereignisse des jeweiligen Tarifs fallen. So kann etwa ein Beinbruch beim Wandern dazu führen, dass Reisende vorzeitig nach Hause zurückkehren müssen. Auch die schwere Erkrankung oder der Tod naher Angehöriger kann je nach Versicherungsbedingungen einen Reiseabbruch begründen. In bestimmten Fällen kann zudem ein erheblicher Schaden am eigenen Zuhause, beispielsweise durch einen Wasserschaden, eine vorzeitige Rückreise erforderlich machen.
Bei einem versicherten Reiseabbruch können unter anderem zusätzliche Rückreisekosten sowie gebuchte, aber nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen erstattet werden. LTA-Geschäftsführer Dr. Michael Dorka empfiehlt, möglichst früh den Versicherer oder die Assistance zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen und erforderliche Nachweise zu klären.
Unterschied zur Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung greift grundsätzlich vor Reiseantritt und übernimmt bei einem versicherten Ereignis insbesondere anfallende Stornokosten. Nach Beginn der Reise kommt dagegen die Reiseabbruchversicherung zum Einsatz. Wann eine Reise als angetreten gilt, hängt von der jeweiligen Anreise ab: Bei einem Rail & Fly-Ticket beginnt der Versicherungsschutz laut LTA bereits mit dem Einstieg in den Zug, bei einer Flugreise ohne entsprechende Anreiseleistung mit dem Passieren der Sicherheitskontrolle.
Nicht jeder Grund für eine vorzeitige Rückreise ist versichert. Unzufriedenheit mit dem Hotel, Heimweh oder der Wunsch, den Urlaub abzubrechen, begründen ebenso wenig einen Anspruch wie schlechtes Wetter allein. Bei einem tatsächlichen Reiseabbruch sollten Reisende möglichst früh Kontakt mit dem Versicherer oder der Assistance aufnehmen und ärztliche Unterlagen sowie Rechnungen, Belege und Nachweise über nicht genutzte Reiseleistungen aufbewahren. (red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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