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Margensteuer-Regelung geht in die nächst Runde

Österreich befindet sich in einem Margensteuer-EU-Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission.

Im Wesentlichen geht es darin, dass der Europäische Grichtshof (EUGH) u.a. entschieden hat, dass die Margensteuer nicht nur für Leistungen an Private sondern auch für Leistungen an Unternehmer anzuwenden ist. Die EU ist der Meinung, dass sich Österreich an dieses sofort bindende Urteil halten muss.

Wirtschaftskammer um Branche bemüht

Mit großen Anstrengungen sei es verschiedenen Personen rund um den Fachverband der Reisebüros gelungen, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bis jetzt alles wie bisher belassen habe, so der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich in einen Aussendung. Im Oktober habe im BMF ein Termin zum Thema Margensteuer stattgefunden, zu dem das Minister-Kabinett den Fachverband gebeten habe. Das BMF habe Obmann Mag. Felix König mitgeteilt, dass das Thema rasch gelöst werden müsse, die Bedenken der Reisebranche aber ernst nehme und noch 2015 einen Kompromiss-Vorschlag im Parlament einbringen werde, heißt es in der Aussendung weiter.

Fachverbandsobmann Felix König habe darauf hingewiesen, dass der zeitliche Druck nicht nachvollziehbar sei: „Politik und Verwaltung sollen nicht immer ängstlich nach Brüssel schauen, sondern sie sind primär dem österreichischen Wähler und Steuerzahler verantwortlich.“

Das BMF entgegnete, dass Österreich bei einer Nicht-Lösung des Themas mit Sicherheit zeitnah beim EuGH geklagt werde und dann hätte die Branche gar keine Lösung erreicht, sondern nur Nachteile zu erleiden. Der Vorstoß des BMF diene dazu, einen Kompromiss zu ermöglichen, mit dem beide - Reisebranche und BMF - leben können.

Sehr verkürzt dargestellt soll die Umsatzsteuer-Neutralität bei B2B-Geschäften (Endkunde = Unternehmer) bleiben. Der Gesetzestext zur Pauschalierungsmöglichkeit bleibt unverändert.


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