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EuGH-Entscheidung: Olympic Airways soll rund 194 Millionen Euro zurückzahlen
Nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofes muss Griechenland Beihilfen von rund 194 Millionen Euro von seiner ehemaligen nationalen Fluglinie Olympic Airways zurückfordern.
Eine entsprechende Auflage der Europäischen Kommission habe Griechenland rechtswidrig nicht erfüllt. In ihrem Urteil rügten die Luxemburger Richter auch das griechische Gesetz, aufgrund dessen im September 2003 das Vermögen der Luftlinie auf die neue, Olympic Airlines genannte Fluggesellschaft überging, sämtliche Schulden aber bei Olympic Airways verblieben. Dies erschwere den Vollzug der EU-Auflagen und könne daher erneut eine unzulässige Beihilfe sein, so der EuGH. 1998 hatte die Kommission verschiedene Beihilfen für die Umstrukturierung der Olympic Airways zunächst gebilligt, kritisierte aber später, die dabei gestellten Bedingungen seien nicht erfüllt worden. Zudem habe Griechenland dem Unternehmen verschiedene Steuern und Gebühren gestundet oder zumindest die Nichtzahlung geduldet - nach Angaben der EU-Kommission insgesamt 153 Millionen Euro. Dies wertete Brüssel als unzulässige Beihilfe. Daher müsse Griechenland dieses Geld wie auch 41 Millionen Euro der ursprünglich bewilligten Beihilfen zurückverlangen.
Autor/in:
Susanna Hagen
Freie Journalistin
Die gebürtige Wienerin hat in Afrika und Asien gelebt und war dann über lange Jahre Mitglied im fixen Redaktionsteam. Ihre Leidenschaft für sinnstiftenden Tourismus lebt sie seit 2007 aus. Sorgsam gestalteter Tourismus und respektvoller Umgang mit der Natur und den Gastgebern sind für sie der Schlüssel zur Nachhaltigkeit. Sie identifiziert und beschreibt weltweite Beispiele, so etwa für Armutsbekämpfung, Inklusion oder Naturschutz durch Tourismus. In diesem Bereich ist sie als „Freie“ auch immer wieder für tip und reisetipps unterwegs.
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