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Ryanair muss von Dritten verkaufte Flugtickets anerkennen
Der irische Billigflieger Ryanair muss bis auf Weiteres wieder Flugtickets anerkennen, die über Internetportale oder andere Drittanbieter verkauft wurden.
Eine entsprechende Anordnung hat das Landgericht Frankfurt am Main erlassen, bestätigte das Gericht am Montag. Unmittelbar gültig sei die Verfügung allerdings nur für den Antragsteller CheapTickets.de, sagte Sprecher Meinhard Wösthoff.
Zudem greife sie erst, wenn sie der Fluggesellschaft nach Irland zugestellt worden sei. Am 11. August hatte Ryanair bekanntgegeben, Flugtickets könnten nur noch über die eigene Homepage gebucht werden. Mehrere tausend Tickets, die Kunden über Internetportale oder andere Anbieter verkauft hatten, wurden storniert und nicht mehr anerkannt. Mit Erfolg hat nun das zur holländischen Beins Travel Group gehörende Internetportal CheapTickets.de dagegen eine einstweilige Verfügung beantragt. Das Unternehmen bewertete den Frankfurter Beschluss als "durchschlagenden Erfolg für den Verbraucherschutz" und "richtungsweisend für die gesamte Branche". Ryanair hatte seinen Schritt damit begründet, die Fluggesellschaft wolle sicherstellen, dass die Preise eins zu eins an die Kunden weitergegeben würden. Zudem könne nur über die eigene Internetseite garantiert werden, dass die Kunden über alle notwendigen Informationen verfügen, etwa über zusätzliche Kosten für Gepäck, und dass sie im Fall von Verschiebungen rechtzeitig informiert werden können. Demgegenüber betonte CheapTickets, das Portal vereinfache es für die Kunden, Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. In Wirklichkeit gehe es Ryanair darum, auch Nebendienstleistungen zu verkaufen, etwa Hotels oder Mietwagen. (APA/red)
Autor/in:
Maria Ramsauer
Redaktion / Projektmanagement
Die gelernte Geografin Maria Ramsauer freut sich, dass sie seit 2006 ihre umfassende Erfahrung als Reisebüroassistentin, Reiseleiterin etc. in den Verlag einbringen kann! Ihre Leidenschaft sind unbekannte Länder, der hohe Norden und die Schifffahrt.
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