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WKO / Margensteuer: rechtliche Lösung in Sicht

Nachdem sich die EU-Kommission in puncto Margensteuer gegen den Antrag Österreichs ausgesprochen hat, befindet sich der Fachverband der Reisebüros in intensiven Gesprächen mit dem Finanzministerium.

Zur Erinnerung: Die Republik Österreich hatte nach Änderung des Umsatzsteuergesetzes dahingehend, dass die Margensteuer auch bei Kettengeschäften (d.h. B2B) angewendet werden muss, bei der EU-Kommission einen Ausnahmeantrag zur Beibehaltung der pauschalen Ermittlung der Margensteuer gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Es steht weiters im Raum, dass auch die Änderung des UStG von der EU als unzureichend empfunden wird. Auch Deutschland wurde von der EU-Kommission dazu aufgefordert, die Gesetze zur Besteuerung von Reiseleistungen zu ändern. Nachdem man sich geweigert hat, diesen Forderungen nachzukommen, wurde zwischenzeitlich ein formelles EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Umgang mit Margensteuer wie zuvor

Ein Alleingang Österreichs vor Abschluss des EU-Verfahrens gegen Deutschland wäre mit Wettbewerbsverzerrungen vor allem für die Incoming-Reisebüros verbunden. Fachverband und Finanzministerium sind nun um rechtliche Lösungen bemüht, Nachteile für die österreichische Reisebürowirtschaft und den Tourismusstandort Österreich auszuschließen. Im Hinblick auf die laufenden Gespräche und die Bemühungen des Finanzministeriums empfiehlt die Wirtschaftskammer, auch 2017 die Margensteuer wie in der Vergangenheit zu berechnen und abzuführen. (red)


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Foto: Michaela Trpin

Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.





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