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Gericht genehmigt Air Berlin-Etihad-Codeshare
Air Berlin hat im Streit über die Codeshare-Flüge mit Etihad einen juristischen Etappensieg erzielt.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte 26 der 31 umstrittenen Codeshare-Flüge, wie das Gericht mitteilte. Es begründete die Entscheidung damit, dass die Auslandsflüge vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig.
Bei den Gemeinschaftsrouten erhalten Air-Berlin-Verbindungen eine Flugnummer von Etihad und umgekehrt. Air Berlin erhöht damit die Auslastung der Flugzeuge, während Etihad mehr Ziele weltweit anbieten kann. Etihad hat wiederholt betont, die Flüge seien ein wesentlicher Grund für das Engagement in Berlin. Die arabische Gesellschaft ist seit 2011 Air-Berlin-Aktionär und hält derzeit einen Anteil von knapp 30%. (APA/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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