| news | flug
Gericht genehmigt Air Berlin-Etihad-Codeshare
Air Berlin hat im Streit über die Codeshare-Flüge mit Etihad einen juristischen Etappensieg erzielt.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte 26 der 31 umstrittenen Codeshare-Flüge, wie das Gericht mitteilte. Es begründete die Entscheidung damit, dass die Auslandsflüge vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig.
Bei den Gemeinschaftsrouten erhalten Air-Berlin-Verbindungen eine Flugnummer von Etihad und umgekehrt. Air Berlin erhöht damit die Auslastung der Flugzeuge, während Etihad mehr Ziele weltweit anbieten kann. Etihad hat wiederholt betont, die Flüge seien ein wesentlicher Grund für das Engagement in Berlin. Die arabische Gesellschaft ist seit 2011 Air-Berlin-Aktionär und hält derzeit einen Anteil von knapp 30%. (APA/red)
air berlin, airberlin, etihad airways, codeshare, beteiligung
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
Touristiknews des Tages
20 Februar 2026
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
-
Update: Flughafen Wien hat Betrieb wieder aufgenommen
Wie der Flughafen Wien Freitagfrüh... -
Wintereinbruch - Betrieb am Flughafen Wien eingestellt
Wie der Flughafen Wien Freitagfrüh... -
Lufthansa: Tarifkonflikte mit Cockpit, Kabine und Boden
Bei der deutschen AUA-Muttergesellschaft Lufthansa... -
Air France-KLM erzielte 2025 Rekordgewinn
Der Luftfahrtkonzern Air France-KLM habe... -
Statistik Austria: 36,5 Mio. Gäste an Österreichs Flughäfen
Laut aktuellen Daten der Statistik...
