| news | flug
Gericht genehmigt Air Berlin-Etihad-Codeshare
Air Berlin hat im Streit über die Codeshare-Flüge mit Etihad einen juristischen Etappensieg erzielt.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte 26 der 31 umstrittenen Codeshare-Flüge, wie das Gericht mitteilte. Es begründete die Entscheidung damit, dass die Auslandsflüge vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig.
Bei den Gemeinschaftsrouten erhalten Air-Berlin-Verbindungen eine Flugnummer von Etihad und umgekehrt. Air Berlin erhöht damit die Auslastung der Flugzeuge, während Etihad mehr Ziele weltweit anbieten kann. Etihad hat wiederholt betont, die Flüge seien ein wesentlicher Grund für das Engagement in Berlin. Die arabische Gesellschaft ist seit 2011 Air-Berlin-Aktionär und hält derzeit einen Anteil von knapp 30%. (APA/red)
air berlin, airberlin, etihad airways, codeshare, beteiligung
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
Touristiknews des Tages
30 April 2025
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
MartiGo: Von Favoriten in die ganze Welt
Rund um die Reisebüros Marti...Etihad präsentiert neuen A321LR
Mit dem neuen Airbus A321LR...Condor: EU genehmigt Staatshilfe nach neuer Prüfung
Die EU-Kommission hat die deutsche...Austrian Airlines und waterdrop geben "SAFt"-Kooperation bekannt
Im Rahmen der Zusammenarbeit bringen...Streikgefahr an deutschen Flughäfen vorerst gebannt
Wie die beteiligten Arbeitgeber- und...