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Booking.com: neue Regelung in Deutschland
Booking.com wird ab sofort in Deutschland auf eine Durchsetzung der sogenannten "weiten Paritätsklausel" verzichten.
Die von den französischen, italienischen und schwedischen Wettbewerbsbehörden für verbindlich erklärten Verpflichtungszusagen wird das Buchungsportal in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstigen Verträgen mit deutschen Unterkünften spätestens zum 1. Juli 2015 entsprechend anpassen.
Das bedeutet, dass in Deutschland nun die gleichen Voraussetzung wie in Frankreich, Italien und Schweden gelten. Nach den neuen Regeln wird Booking.com im Verhältnis zu anderen Online-Hotelbuchungsportalen die bislang verlangte Preis-, Verfügbarkeits- und Konditionenparität aufgeben.
Das Unternehmen beabsichtigt, diese Verpflichtungszusagen im gesamten europäischen Wirtschaftsraum umzusetzen. Die Frage, ob und wann sich die Situation für Österreich ändern wird, konnte noch nicht beantwortet werden. Etwaige Infos werden an dieser Stelle nach Klärung veröffentlicht. (red)
booking.com, buchungsplattform, buchungsportal, online-anbieter
Autor/in:
Klaudia Wagner
Redakteurin / Senior Editor
Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.
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5 März 2021
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