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Konsumentenschützer sammeln "Vulkanasche-Probleme"
Wie die Airlines auf die Behinderungen des Reiseverkehrs durch den Vulkanausbruch reagierten, soll jetzt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erheben.
"Das Reiserecht ist kein Schönwetter-Recht, das nur gilt, wenn nichts passiert, und das man ignorieren könnte, wenn der Krisenfall eintritt", sagte Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, am Dienstag. "Wir haben natürlich vergangene Woche ein erhöhtes Aufkommen an Beschwerden gehabt. So wurde beispielsweise Fluggästen als frühester Rückflugtermin aus Bangkok der 3. Mai angeboten. Das waren zu dem Zeitpunkt immerhin noch zwei Wochen. Dann gab es Angaben, wonach die Airlines zwar Hotels zahlten, aber nur zwei Nächte lang", erklärte Kolba. Jetzt wolle man die Beschwerden strukturiert sammeln. Im Fall des Falles könnte das auch rechtspolitische Folgen haben. Fluglinien und Reiseveranstalter treffe zwar an dem durch die Vulkanasche-Wolke verursachten Flugchaos kein Verschulden, dennoch können Passagiere Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung bzw. aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung geltend machen. (APA/red)
konsumentenschutz, vulkanausbruch
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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