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Air Canada führt kurzfristig kulante Rückerstattung ein


Air Canada-Dreamliner über den Rocky Mountains
Air Canada bietet PassagierInnen, die von der Arbeitsniederlegung am 16. August 2025 betroffen waren, flexible Rückerstattungsmöglichkeiten.

Air Canada hat kurzfristig eine Kulanzregelung („Goodwill Policy“) eingeführt, um KundInnen angesichts der Arbeitsniederlegung am 16. August 2025 entgegenzukommen. Die Maßnahme gilt für alle Tickets, die bis einschließlich 15. August 2025 auf Ticketstock 014 ausgestellt wurden und Reisen am 16. oder 17. August betrafen.

Betroffene PassagierInnen können nun im Rahmen der "Goodwill Policy" eine vollständige Rückerstattung der ungenutzten Tickets beantragen – unabhängig vom gebuchten Tarif und ohne Stornogebühren. Die Regelung umfasste Flüge, die von Air Canada oder Air Canada Rouge durchgeführt wurden.

Abwicklung über GDS und NDC

Für Rückerstattungen über Reisebüros oder Callcenter ist bei GDS-gestützten Buchungen der Endorsement-Code ACAREFAUG25 zu verwenden. Bei über NDC, AC Connex oder ADO ausgestellten Tickets ist kein zusätzlicher Vermerk erforderlich.

Aeroplan-KundInnen wurden gebeten, sich direkt an den Aeroplan-Kundendienst zu wenden. Für Buchungen über Air Canada Vacations gelten gesonderte Hinweise laut Reisehinweise des Veranstalters.

Weitere Hinweise:
Im Fall von Flugstreichungen galten ergänzend die allgemeinen Richtlinien zur Bearbeitung von Flugplanänderungen und Flugunregelmäßigkeiten.
Nicht betroffen waren Buchungen mit Air Canada Express, durchgeführt von Jazz oder PAL Airlines – diese Flüge fanden planmäßig statt. (red) 


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Foto: privat

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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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