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USA-Studentenvisum: Zugriff auf Social Media-Accounts
Die US-Konsular-Abteilung in Wien wird demnächst wieder Termine für die Beantragung von F-, M- und J-Nichteinwanderungsvisa vergeben und fordert dazu auf, Social-Media-Konten auf „öffentlich“ einzustellen.
AntragstellerInnen bzw. Studierende sollten sich auf der Website der Botschaft über die Verfügbarkeit von Terminen informieren, wie es auf der Facebook-Seite U.S. Embassy Vienna heißt. Alle Personen, die ein F-, M- oder J-Nichteinwanderungsvisum beantragen – also für ein Studenten- oder Austauschvisum -, werden ab sofort gebeten, die Datenschutzeinstellungen aller ihrer Social-Media-Konten auf „öffentlich“ zu setzen, um die Überprüfung zu erleichtern, die zur Feststellung ihrer Identität und ihrer Zulässigkeit in den Vereinigten Staaten nach US-Recht erforderlich sei.
„Wir verwenden alle verfügbaren Informationen in unserem Visa-Screening und der Überprüfung, um Visumantragsteller zu identifizieren, die nicht in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen, einschließlich derer, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA darstellen“, schreibt das Konsulat.
Seit 2019 müssen VisumantragstellerInnen auf den Antragsformularen für Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa Angaben zu den sozialen Medien machen. Auf dem DS-160-Visumantragsformular müssen nun alle Social-Media-Benutzernamen oder -Handles aller Plattformen aufgelistet werden, die in den vergangenen fünf Jahren genutzt wurden. Das Weglassen von Informationen über soziale Medien könne zur Verweigerung des Visums und zur Nichtzulassung für zukünftige Visa führen. (red)
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Autor/in:
Christiane Reitshammer
Freie Journalistin
Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.
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