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WWF warnt vor tierischen Souvenirs im Urlaub

Unzählige Mitbringsel werden jährlich an den Landesgrenzen beschlagnahmt - insbesondere geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte aus ihnen. Mit dem Souvenirratgeber bietet der WWF Urlaubern Orientierung, welche Souvenirs unbedenklich sind.

Urlaubssouvenirs erinnern an die schönste Zeit des Jahres, können bei der Rückreise aber zu bösen Überraschungen und empfindlichen Strafen führen und tragen außerdem zum Aussterben gefährdeter Arten bei.

„Was am Strand oder auf exotischen Märkten als harmloses Andenken lockt, trägt dazu bei, dass seltene Arten an den Rand des Aussterbens gedrängt werden“, warnt Georg Scattolin, Artenschutzexperte der Umweltschutzorganisation WWF Österreich.

Über 37.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt. Deren Einfuhr ist entweder gänzlich verboten oder nur mit aufwendigen Genehmigungen erlaubt. Reisenden drohen die Beschlagnahme der verbotenen Erinnerungsstücke, Geldstrafen von bis zu 80.000 EUR und im Extremfall sogar bis zu fünfjährige Freiheitsstrafen. Damit man im Urlaub nicht versehentlich zur Schmugglerin oder zum Schmuggler wird, empfiehlt der WWF einen Blick in seinen Souvenirratgeber.

Problematische Souvenirs

Ob Korallen, Reptilien, traditionelle Medizinprodukte aus Tieren oder Tropenholz-Schnitzereien – von vielen Erinnerungsstücken sollte man die Finger lassen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten und Diebstahl an der Natur zu begehen. Auch kleine und unscheinbare Arten können bedroht und daher geschützt sein. "Wenn man keine pflanzlichen oder tierischen Mitbringsel kauft, ist man auf der sicheren Seite“, rät WWF-Experte Georg Scattolin.

Die Liste problematischer Souvenirs ist lang. Besonders häufig beschlagnahmte Erinnerungsstücke sind: 

  • Schnitzereien, Schmuck und andere Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern 
  • Verschiedene Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- oder Kunstgegenstände 
  • Lebende Zierpflanzen wie Orchideen und Kakteen oder medizinische Pflanzen wie die Indische Kostuswurzel 
  • Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte, z. B. vom Leoparden 
  • Stör-Kaviar (eine Dose mit bis zu 125 Gramm und CITES-Etikett darf für den persönlichen Gebrauch ohne Genehmigung eingeführt werden)
  • Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein 
  • Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus
WWF-Souvenirratgeber: Artenschutz für Urlauber

Der WWF Souvenirratgeber informiert nach dem einfachen Ampelsystem, welche Mitbringsel man meiden soll und gibt Tipps für gute Alternativen: Rot heißt „Finger weg“, bei Gelb sind Genehmigungen vorzuweisen, Grün bedeutet „empfehlenswert“. Der Ratgeber ist im Google Play Store bzw. Apple App Store oder als PDF verfügbar.
Die WWF Souvenirratgeber App wurde durch das deutsche Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. (red) 


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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