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Airbnb: Behörden erhalten Daten
Wer Wohnraum über Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, könnte demnächst Besuch von der Steuerfahndung erhalten.
Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung habe gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss, teilte die Hamburger Finanzbehörde kürzlich mit. Diese würden nun von den Hamburger Steuerfahndern ausgewertet und weitergereicht. Die Daten werden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen.
Harte Konsequenzen
Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (9.408 Euro für Singles) liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können. Unabhängig von der erteilten Strafe steht die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre an, samt eines Verzugszinses von sechs Prozent. (dpa)
Weiterführende Informationen zu den steuerlichen Pflichten finden Sie HIER
Autor/in:
Sandra Zurek
Managing Director
Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.
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