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schauinsland-reisen bietet „FairSicherung”

Um Gästen auch in Pandemiezeiten ein größtmögliches Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, bietet schauinsland-reisen für alle neu gebuchten Flugpauschalreisen die „schauinsland-FairSicherung”.

Die schauinsland-FairSicherung enthält eine Übernahme der zusätzlichen Unterbringungskosten im Zielgebiet im Quarantänefall für bis zu 14 Tage, sofern dies nicht durch andere Stellen (z. B. Versicherungen, staatliche oder regionale Garantien) gewährleistet wird. Sie enthält eine Übernahme der Rückflugkosten bei einer quarantänebedingt verspäteten Rückreise der betroffenen Person (max. 3.500 EUR pro Person).

Außerdem dabei: die Organisation der Heimreise der Mitgereisten, jedoch ggf. von der Quarantäne nicht betroffenen Personen auf der gleichen Buchung; sowie die Hilfestellung durch eine örtliche Reiseleitung bei organisatorischen Fragen (z. B. der Suche nach geeigneten Rückflugverbindungen etc.).

„Mit der schauinsland-FairSicherung unterstützen wir unsere Reisebüropartner in der Beratung und geben unseren Kunden nochmals ein Plus an Sicherheit“, so Detlef Schroer, Vertriebsleiter schauinsland-reisen.

Die schauinsland-FairSicherung gilt für alle Neubuchungen bei schauinsland-reisen und schauinsland-reisen dynamisch mit Buchungsdatum bis zum 31.12.2020. (red)


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Foto: Christiane Reitshammer privat

Autor/in:

Freie Journalistin

Christiane Reitshammer war von 2003 bis 2012 fix im Team als Redakteurin und Chefin vom Dienst. Als freie Journalistin ist sie nicht nur gerne für „tip“ und „reisetipps“ unterwegs, sondern unterstützt auch regelmäßig die Redaktion im Print, online und in den Sozialen Medien.




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