| news | advertorial» vertrieb

E-Visum für Indien auch für Geschäftsreisende sehr gut geeignet

Die Visabestimmungen für Indien haben sich im vergangenen Jahr mehrmals geändert. Bis Anfang 2019 war das E-Visum für Indien nur 60 Tage gültig. In April 2019 wurde die Gültigkeitsdauer des elektronischen Visums für Touristen und Geschäftsreisende auf ein Jahr verlängert. 

Seit einigen Monaten wird das E-Tourist-Visum auch mit einer Gültigkeit von einem Monat und mit einer Gültigkeit von fünf Jahren angeboten. Die meisten deutschen und österreichischen Touristen und Geschäftsreisenden können mit einem der E-Visa nach Indien reisen. Reisende, die die Voraussetzungen für das E-Visum nicht erfüllen, müssen jedoch einen Visumaufkleber bei der Botschaft oder dem Konsulat beantragen, bzw. in Österreich bei BLS in Wien, einer durch die indische Botschaft autorisierten Visumagentur.

Welche Art Visum beantragen

Für Indien werden zwei Arten von Visa angeboten: das E-Visum Indien (das elektronische Visum, je nach Reisegrund das eTourist-, eBusiness-, eMedical-, eConference- oder eMedical-Attendant Visa) und der Visumaufkleber im Reisepass.

E-Visum

Für Reisende, die die Voraussetzungen für das E-Visum erfüllen, ist es vorteilhaft, dieses Visum zu beantragen und keinen Visumaufkleber. Das E-Visum für Indien wird nämlich vollständig online beantragt, sodass man nicht zum Konsulat oder der Botschaft bzw. zu BLS muss. Die Beantragung eines Visumaufklebers bei der Botschaft dauert länger und ist in der Regel teurer als die Beantragung eines E-Visums. Dabei muss der Antragsteller persönlich mit dem Reisepass bei BLS erscheinen. Das E-Visum wird dagegen digital ausgestellt und sofort nach der Erteilung per E-Mail versendet.

Das E-Visum für Indien gibt es in fünf Varianten, von denen das eTourist Visum (für Touristen und Reisende, die Freunde- oder Verwandte in Indien besuchen), das eBusiness Visum (für Geschäftsreisende) und das eMedical Visum (für Reisende, die für eine medizinische Behandlung nach Indien reisen) die wichtigsten sind. Das eTourist Visum gibt es mit drei verschiedenen Gültigkeitsdauern: nämlich einer Gültigkeitsdauer von einem Monat, einem Jahr und fünf Jahren. Wir raten davon ab, das Visum mit einer Gültigkeitszeitraum von einem Monat zu beantragen. Viele Reisende haben Probleme mit diesem Visum, da dieses Visum frühestens 30 Tage vor dem erwarteten Einreisedatum beantragt werden kann und das Visum dadurch oft bereits vor dem Reiseantritt wieder abgelaufen war oder während der Reise ablief. Der Umstand, dass es nicht möglich ist, das Touristenvisum mit einer Gültigkeit von einem Monat bereits früher zu beantragen, macht dieses Visum auch ungeeignet für Kreuzfahrten. Das Visum mit einer Gültigkeit von einem Jahr ist für Personen geeignet, die nur einmal (oder mehrmals innerhalb eines Jahres) nach Indien reisen möchten. Reisende, die bereits wissen, dass sie in den nächsten fünf Jahren öfter nach Indien reisen werden, beantragen am besten ein 5-Jahres-Visum.

eBusiness-Visum günstige - Option für Geschäftsreisende

Reisende die keine Urlaubs- oder Geschäftsreise nach Indien unternehmen oder für eine medizinische Behandlung nach Indien reisen und Reisende, die länger in Indien bleiben möchten, nicht an einem der unten genannten Orte oder Grenzübergängen nach Indien einreisen oder eine andere Voraussetzung für das elektronische Indien Visum nicht erfüllen, können kein E-Visum erhalten und müssen einen Visumaufkleber beantragen. Österreicher/-innen beantragen den Visumaufkleber bei der Visumagentur BLS in Wien.

Seit der Verlängerung der Gültigkeit des E-Visums ist das E-Visum Indien auch für Geschäftsreisende eine interessante Option geworden. Während die davor gültige Aufenthaltsdauer höchstens 30 Tage betrug, wurde diese jetzt – nach der Änderung der E-Visum-Regeln für Geschäftsreisende 180 Tage hintereinander. Das ist für die meisten Geschäftsreisen ausreichend. Da die Beantragung des E-Visums viel einfacher, schneller und kostengünstiger vor sich geht als die Beantragung eines Visumaufklebers im Reisepass (so muss z. B. für ein eBusiness-Visum außer dem Passfoto und dem Reisepassscan nur ein Foto oder Scan der Visitenkarte hochgeladen werden, während für das Business-Visum, das in den Reisepass geklebt wird, ein Einladungsschreiben eines indischen Geschäftspartners benötigt wird) ist es in den meisten Fällen jetzt interessanter das eBusiness-Visum zu verwenden als das klassische in den Reisepass geklebte Visum.

Voraussetzungen für die Verwendung des E-Visums

Für die Erteilung eines E-Visums gelten einige Voraussetzungen. Touristen dürfen beispielsweise nicht länger als 90, Geschäftsreisende nicht länger als 180 und Reisende mit einem Visum für medizinische Behandlungen nicht länger als 60 aufeinanderfolgende Tage in Indien bleiben. Es ist mit einem E-Visum nicht erlaubt, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen, in Indien zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren. Außerdem darf man mit einem E-Visum nur an bestimmten Flug- und Seehäfen in Indien einreisen:

Erlaubte Flughäfen

  • AMD - Ahmedabad
  • ATQ - Amritsar
  • IXB - Siliguri
  • BBI - Bhubaneswar
  • BLR - Bangalore
  • CCJ - Calicut
  • MAA - Chennai / Madras
  • IXC - Chandigarh
  • COK - Kochi / Cochin
  • CJB - Coimbatore / Kovai
  • DEL - Delhi
  • GAY - Gaya
  • GOI - Dabolim (Goa)
  • GAU - Guwahati
  • HYD - Hyderabad
  • JAI - Jaipur
  • CCU - Kolkata / Calcutta
  • LKO - Lucknow
  • IXM - Madurai
  • IXE - Mangaluru (Mangalore)
  • BOM - Mumbai / Bombay
  • NAG - Nagpur
  • IXZ - Port Blair
  • PNQ – Pune / Poona
  • TRZ - Tiruchirapalli / Trichinopoly
  • TRV - Thiruvananthapuram / Trivandrum
  • VNS - Varanasi / Benares
  • VTZ - Visakhapatnam

Erlaubte Seehäfen

  • Chennai (Madras)        
  • Kochi (Cochin)
  • New Mangalore
  • Mumbai (Bombay)
  • Mormugao (Goa)          

Visum auf der Website der indischen Einwanderungsbehörde oder bei einer Visumagentur beantragen

Sollten Sie sich die Mühe ersparen wollen, das Formular auf der indischen Behörden-Website mit seiner bekannt instabilen Internetverbindung und in englischer Sprache auszufüllen, können Sie auch die Dienste einer Visumagentur in Anspruch nehmen, die gegen Mehrpreis ein deutschsprachiges Antragsformular mit ausführlichen Erläuterungen (und andere Zahlungsformen als nur Kreditkarte und PayPal) anbietet. Achten Sie dann jedoch darauf, dass Sie eine zuverlässige Visumagentur mit dem Visumantrag für Indien beauftragen. Zuverlässige Visumagenturen erkennen Sie z. B. daran, dass diese ihren Sitz in der EU  haben (am besten in Deutschland oder Österreich, damit es auch keine Sprachprobleme gibt), und EU-Konsumentenrecht gilt, die Visumagentur telefonisch für Fragen erreichbar ist (unzuverlässige Agenturen beantworten Anrufe nicht und reagieren nicht auf E-Mails) sowie im Optimalfall sogar ein Gütesiegel einer Käuferschutz-Organisation, wie z. B. Trusted Shops, haben.

Impressum

Visumbeantragen.at
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
pressekontakt@visumbeantragen.at
www.visumbeantragen.atwww.visumbeatragen.at


  visumbeanatragen, visum, indien, visa-agentur, visumagentur, geschäftsreisen


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Foto: privat

Autor/in:

Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.