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Verbände fordern: gemeinsam gegen Pauschalreiseverordnung

Die neue Verordnung ist zwar noch nicht in Kraft, doch der vorliegende Entwurf bringe tausende Arbeitsplätze in Gefahr, schade dem Wirtschaftsstandort und bringe auch den Urlaubern erhebliche Nachteile. 

Deshalb fordern die Verbände Österreichische ReiseVerband (ÖRV) und Österreichischer Verein für Touristik (ÖVT) ein gemeinsames Vorgehen, und appelieren an die Branche, die Petition www.prg-aber-gerecht.at zu unterschreiben. 

Seit 1. Juli gilt EU-weit das neue Pauschalreisegesetz, das für Reisekunden zwar ein Mehr an Rechtsicherheit und Transparenz für Buchungen im Reisebüro und im Internet bringt, im Endeffekt aber für die Tourismusbranche mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist. Die ursprüngliche Intention der Richtlinie, die Auswüchse der Online-Reiseplattformen einzufangen, ist jedoch kaum gelungen. Darüber hinaus bringe der Entwurf zur Pauschalreiseverordnung erhebliche Belastungen für die Industrie. Warum die Pauschalreiserverordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Digitales zur Absicherung der Kundengelder in der vorliegenden Fassung keinesfalls umgesetzt werden sollte, fasst der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) zusammen:

1. Bedrohung für die Branche

Knackpunkt ist laut einhelliger Meinung der Touristiker die exorbitante Erhöhung der Bemessungsgrundlage (bis zu 67%) für die Absicherung der Kundengelder im Insolvenzfall von Reiseveranstaltern und Reisebüros, die Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anbieten. Dies wird zusätzlich verschärft durch eine Erhöhung des Absicherungsprozentsatzes auf 20%.

„Diese Erhöhung wird Veranstalter zwingen, ihre Büros in Österreich zu schließen und künftig vom benachbarten Ausland aus zu agieren“, so ÖRV-Präsident Dr. Josef Peterleithner.

Die Folge: Verlust von bis zu 10.000 Arbeitsplätzen. Unnötige doppelte Absicherungen, massive Erhöhungen der Bemessungsgrundlagen machen deutlich, dass hier jedes Maß und Ziel verloren wurde und Reiseveranstalter und Reisebüros massiv wirtschaftlich gefährdet werden.

2. Schwächung des Wirtschaftsstandortes Österreich

Mit 4,7 Milliarden EUR Umsatz sind die österreichischen Reiseveranstalter und Reisebüros derzeit ein prägender Faktor für den Wirtschaftsstandort Österreich. Aus den bereits genannten Gründen ist mit massiven Einbrüchen zu rechnen. Es ist auch zu befürchten, dass es vielen KMUs unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich ist, Reisedienstleistungen anzubieten. In den letzten 10 Jahren musste die Staatshaftung für Insolvenzfälle von Reiseveranstaltern bzw. Reisebüros durchschnittlich nur für 6.500 EUR pro Jahr einspringen. Das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums ist daher reine Willkür und negiert vollständig das seriöse Verhalten der österreichischen Reisebüros und Reiseveranstalter.

3. Wettbewerbsnachteile für Reiseveranstalter gegenüber Online-Portalen

Online-Portale bieten den Urlaubern oft weit weniger Serviceleistungen und Sicherheit bei der Reisebuchung sowie auch während und nach der Reise. Der Wettbewerbsnachteil der Veranstalter gegenüber den reinen Online-Portalen und den Airlines wird weiter verstärkt, da sich Online-Portale nur unter bestimmten Voraussetzungen absichern müssen bzw. dies leicht umgehen können.

Airlines müssen die Kundengelder überhaupt nicht absichern. Zum Nachteil der Konsumenten. Die negativen Auswirkungen: Hunderttausende geschädigte Konsumenten allein in Österreich durch den Konkurs von Air Berlin und Flyniki im letzten Jahr. Gerade bei Buchung einer Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter oder in einem Reisebüro (stationär oder online) hat sich gezeigt, dass der Kunde sicher ist. Neben der finanziellen Sicherheit, auch bei Krisensituationen. Als Beispiele sind Airline-Pleiten, Naturkatastrophen oder terroristische Anschläge angeführt.

4. Nachteile für Urlauber

„Diese Wettbewerbsverzerrung wird in der Folge dazu führen, dass das Angebot an qualitativ hochwertigen Pauschalreisen schrumpfen wird“, so Josef Peterleithner.

Gerade in Zeiten von Flugausfällen, Internet-Betrügern und erhöhtem Sicherheitsbedürfnis der Reisenden ist diese Entwicklung kontraproduktiv. Betroffen sind insbesondere auch kleinere Reiseveranstalter, die sich mit außergewöhnlichen Reisedestinationen, spezifischem Expertenwissen und intensiver Kundenbetreuung auszeichnen. Der ÖRV unterstützt daher die Petition des Österreichischen Vereins für Touristik (ÖVT) für eine Überarbeitung der Pauschalreiseverordnung: www.prg-aber-gerecht.at

5. Nischenveranstaltern droht das Aus

Besonders betroffen von der Erhöhung der Kundengeld-Absicherungen sind Spezialisten wie etwa Golf- oder Maturareisen, deren Umsatz-Spitzen sich auf wenige Wochen bzw. Monate im Jahr beschränken. Denn in diesem Fall käme ein Passus der Verordnung zum Tragen, der ein Wirtschaften praktisch unmöglich macht. Auf den Punkt gebracht bedeutet das, dass Unternehmen, die sich auf saisonale Ereignisse spezialisiert haben, wie z.B. Gruppenreisen, Themenreisen, Maturareisen, in ihrem Spitzenmonat 50 % des Umsatzes absichern müssen. Wird noch berücksichtigt, dass sie zusätzlich bei Leistungsträgern, wie Airlines und Hotels, in Vorlage treten müssen, selbst aber nur 20 % des Reisepreises als Anzahlung nehmen dürfen, und den Gesamtpreis frühestens 20 Tage vor der Reise, so ergibt sich ein finanzieller Spagat, den weder die Unternehmen noch die Banken abdecken können. Die Folge wird ein Aus für solche Nischenveranstalter sein, betont der ÖRV.

(red)


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