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ÖRV fordert Kundengeldabsicherung bei Airline-Insolvenz
Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin fordert der ÖRV, dass eine Kundengeldabsicherung im Falle von Airline-Insolvenz national und international umgesetzt wird.
Auf europäischer Ebene hätte der ÖRV gemeinsam mit dem internationalen Reisebüroverband ECTAA seit Jahren gefordert, eine verpflichtende Bestimmung für Airlines analog der schon bestehenden Verpflichtung für Reiseveranstalter zur Absicherung der Kundengelder aufzunehmen. Eine Entscheidung, wann eine Bestimmung der Kundengeldabsicherung von Airlines in die EU Richtlinie 785/2004, die generell die Versicherungserfordernisse für Airlines regelt, aufgenommen wird, sei derzeit aber nach wie vor ausständig.
Falls es durch die Air Berlin-Insolvenz für Flugpassagiere zu Einschränkungen kommen sollte, würden die Veranstalter und die Reisebüros Lösungen für die Pauschalreisegäste finden.
„Es zeigt sich einmal mehr, dass der Kunde bei Buchung im Reisebüros und beim Reiseveranstalter sicherer ist“, so ÖRV Präsident Dr. Josef Peterleithner.
(red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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