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Mindestgehälter in Gastronomie und Hotellerie steigen
Vertreter von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für die 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe geeinigt.
Allerdings haben die Wirtschaftskammern Tirol und Burgenland - wo der Tourismus eine besonders große Rolle spielt - laut einer Aussendung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) noch nicht zugestimmt.
Die Erhöhung des Mindestlohnes bzw. -gehalts um 3% erfolgt rückwirkend mit 1. Juli 2012. Gehälter, die trotzdem weiter unter 1.300 EUR liegen, werden mit 1. Dezember 2012 auf diesen Mindestbetrag angehoben. Für darüber liegende Einkommen wurde ein Plus von 3,45% vereinbart. Im Mai 2013 soll der Mindestlohn erneut um 20 EUR auf 1.320 EUR erhöht werden, höhere Einkommen werden dann um 0,5% steigen. Gültig ist die Vereinbarung bis 30. April 2014. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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30 Juni 2025
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