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VKI gewinnt Prozess gegen Last Minute-Anbieter
Ein Klassiker der Urlaubsärgernisse: Man kommt am Flughafen der Zieldestination an - das Gepäck aber nicht. Eine Touristin, die bei einem deutschen Last Minute-Anbieter gebucht hatte, wurde mit 68 EUR Schadenersatz entschädigt - viel zu wenig, wie sie meinte.
Daraufhin wandte sie sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI), der Schadensersatzklage einreichte und nach einem zwei Jahre dauernden Prozess gewann. Die Frau erhält nun insgesamt 1.142 EUR. „Es ist ein typisches Ärgernis für Fluggäste, dass Fluglinien im Fall des Verlustes von Reisegepäck versuchen, sich durch allerlei Argumente und Kulanzangebote aus der Haftung zu stehlen. Das Verfahren zeigt, dass man vor Gericht in der Regel weit mehr durchsetzen kann, als einem zuvor angeboten wird", sagte Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Die Unternehmen wüssten, dass sich Konsumenten ohne Rechtsschutzversicherung eine Rechtsdurchsetzung nie leisten können. Kolba fordert daher effizientere Formen der Rechtsdurchsetzung für Fluggäste. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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