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AUA: Landerechte für Russland genehmigt

Der Winterflugplan der AUA für Russland von 31. Oktober 2010 bis Ende März 2011 ist komplett genehmigt worden, sagte AUA-Sprecher Martin Hehemann der APA.

Seit der Übernahme der AUA durch die deutsche Lufthansa gibt es Streitigkeiten über die "Nationalität" der Airline, deshalb hatten sich die russischen Behörden in der Vergangenheit geziert, die Flugpläne zu genehmigen. "Dieses Mal war die Eigentümerstruktur beim Genehmigungsverfahren kein Thema", erklärte Hehemann. Offenbar dürfte sie von den Russen akzeptiert werden. Die AUA fliegt derzeit pro Woche 43-mal nach Russland in die Städte Moskau, St. Petersburg, Krasnodar, Rostov und Sotschi.

Die russischen Landerechte bringen nicht nur der Airline, sondern auch Österreich Schwierigkeiten. Gestern, Donnerstag, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet. Hintergrund ist, dass die Landerechte der AUA, aber auch ihrer Mitbewerber, in Russland bisher durch bilaterale Staatsverträge geregelt werden. Sie sind aber in den Augen der AUA - und der EU - an eine anachronistische Nationalitätenklausel gebunden, die besagt, dass nur einer "österreichischen" Fluglinie die Landerechte zustehen. (APA/red)


  aua, russland


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