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LH: Piloten streiken - Service für Kunden!
Informationen für LH-Kunden, die vom Streik nächste Woche betroffen sind.
Die Lufthansa hat eine Gratis-Telefonnummer (0800 / 850 60 70) für Kunden eingerichtet, die vom Streik der Pilotengewerkschaft Cockpit nächste Woche (22. bis 25. Februar) betroffen sind. Ausgefallene und verspätete Flüge werden im Internet unter www.lufthansa.com aufgelistet.
Wer bereits ein Ticket für kommende Woche Montag bis Donnerstag gekauft hat, kann dieses schon jetzt gegen ein Ticket mit gleichem Start und Ziel tauschen, das Reisedatum muss vor dem 31. März liegen. Während des Streiks versucht die Airline Kunden umzubuchen.
Ansprüche laut EU-Verordnung
Wenn der Flug aufgrund des Streiks gestrichen wird, kann man diesen stornieren - am Flughafenschalter oder von zu Hause aus und bekommt sein Geld zurück.
Verspätung:
Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1.500km. Bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500km gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3.500km Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen.
Auch wenn ein Flug eine absehbar große Verspätung hat, sollten Passagiere zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft einen früheren Ersatzflug anbieten kann und der Reisende diesen dann verpasst.
Finanzielle Entschädigung:
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 600 EUR- aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Lufthansa wertet Streiks aber wie miserables Wetter oder einen technischen Defekt als außergewöhnlichen Umstand. Eine Entschädigung zahlt sie deshalb nicht.
Sofern Fluggäste auf Flughäfen hängen bleiben, erhalten sie von der Lufthansa die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung. Dazu zählen Mahlzeiten, zwei kostenfreie Telefonate oder gegebenenfalls auch eine Hotelübernachtung.
Fluggäste auf innerdeutsche Strecken können bei Ausfällen auch auf die Bahn ausweichen, indem sie ihre Flugtickets an den Check-In-Automaten oder in Frankfurt am Lufthansa-Schalter in einen Bahn-Gutschein umwandeln. Alternativ könne der Kunde dann auch ein Bahnticket kaufen und dies später mit dem Flugticket zur Erstattung einreichen. (red/ag)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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