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Veranstalter zahlen Kerosinzuschläge zurück
Der Rechtsstreit zwischen Reiseveranstaltern und Konsumentenschützern wegen nachträglicher Preiserhöhungen infolge der nachträglich verrechneten Flugbenzinzuschläge ist zu Gunsten der Verbraucher beigelegt worden.
Konkret haben sich im Vergleich die Veranstalter Gulet, TUI, Thomas Cook, Nazar, Delfin, Taipan und Ruefa verpflichtet, Kunden auf Anforderung die einseitigen Reisepreiserhöhungen des Sommers 2004 zurückzuerstatten. "Die Kunden müssen Kopien der Buchung und der Zahlungsbelege an den Reiseveranstalter schicken und eine Bankverbindung bekannt geben. Der Anspruch sollte bis 31.12. 2005 geltend gemacht werden", erläutert der VKI. (apa/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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31 Oktober 2024
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