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EU-Kommission plant mehr Rechte für Reisende


Foto: Piotr Adamowicz / shutterstock.com

Die EU-Kommission will die Rechte von Reisenden stärken. Das entsprechende Maßnahmenpaket dazu wurde heute, 29. November 2023, vorgestellt. 


Die Brüsseler Behörde stellte am heutigen Mittwoch die entsprechenden Ziele der Neuerung vor: so sollen Geldrückerstattungen auch im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters gesichert sein. Verpasst man seinen Anschluss, soll es keine Rolle mehr spielen, wenn man mit unterschiedlichen Transportmitteln reist. Zudem ist geplant, die Rechte von Passagieren mit Behinderung zu stärken.

Details zu den konkreten Maßnahmen 

Mit dem heute vorgestellten Paket ziehe man die Schlüsse aus der Coronapandemie sowie der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook im Jahr 2019, heißt es in einer Aussendung der Kommission. Konkret sollen Vorauszahlungen bei Reisepaketen strenger geregelt werden. Sie dürften nicht mehr als ein Viertel des Gesamtpreises betragen, außer die Organisatoren der Reise sind selbst gezwungen, im Voraus eine höhere Zahlung an zum Beispiel Hotels oder Fluglinien zu leisten. Touristen dürfen auch nicht früher als vier Wochen vor Reisebeginn gebeten werden, die Gesamtkosten der Reise zu zahlen.

Fällt ein Flug oder eine Zug- oder Busfahrt aus, haben Passagiere jetzt schon ein Recht auf Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen. In der Praxis haben aber gerade kleinere Reiseveranstalter damit Probleme, weil sie selbst das Geld von den Reisedienstleistern nicht bekommen haben. In Zukunft soll letzteres innerhalb einer Woche erfolgen müssen. Weiters sollen Gutscheine und Rückerstattungsrechte unter Gläubigerschutz stehen. Attraktivere Gutscheine sollen die Liquidität von Reiseveranstaltern in Krisenmomenten stärken.

Sind mehrere Etappen einer Reise in einer Buchung oder Zahlung zusammengefasst, sollen Passagiere bei Problemen die gleichen Rechte haben - egal um welche Transportmittel es geht. Hat beispielsweise ein Flug Verspätung und man verpasst seinen Anschuss, soll es in diesem Fall keine Rolle mehr spielen, ob es sich dabei um einen Anschlussflug oder eine Anschlussfahrt mit einem Zug oder Bus handelt.

Menschen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sollen beim Wechsel von einem Transportmittel zum Nächsten verpflichtend Hilfe erhalten, wenn sie beide Reisen in einem gebucht haben. Muss laut Fluglinie eine Begleitperson dabei sein, weil ein Passagier Hilfe bei der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen braucht, muss diese Begleitperson umsonst mitreisen können. Dieses Recht bestehe bereits bei Reisen mit der Bahn, dem Bus oder dem Schiff. (APA / red)


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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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