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DRV: Nachschärfen bei Insolvenzsicherung nötig

Ähnlich wie in Österreich ist auch in Deutschland das Thema Insolvenzabsicherung noch nicht endgültig gelöst. Die angedachte Fondslösung scheint sinnvoll, bedarf aber noch einiger Nachschärfungen, meint der DRV.

Auch wenn die Ausgangslage in Deutschland und Österreich nicht ganz gleich ist, so ist das Thema Insolvenzabsicherung doch in beiden Ländern gleichermaßen dringlich. Während, wie berichtet, in Österreich ein staatliches Übergangsmodell ausgehandelt werden konnte, setzt man in Deutschland auf eine, auch in Österreich bereits vor Jahren angedachte, Fondslösung.

Der DRV (Deutsche Reiseverband) „begrüßt die Schaffung eines Reisesicherungsfonds grundsätzlich“, heißt es in einer Aussendung. Jedoch müsse das aktuelle Modell noch nachgebessert werden.

„Die Grundidee, sich an dem seit Jahrzehnten bewährten niederländischen Modell zu orientieren, ist vernünftig. Damit kann die Absicherung der Kunden deutlich verbessert werden. Allerdings berücksichtigt der Entwurf nicht ausreichend, dass sich die Reisewirtschaft durch die Pandemie in einer wirtschaftlich extrem angespannten Situation befindet. Insbesondere darauf sollte der Bundestag in seinen Beratungen besonderes Augenmerk legen“, erklärt Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV.

Anpassung der EU-Pauschalreiserichtlinie

Die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2020 habe gezeigt, dass die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in Deutschland angepasst werden müsse. Die Leistungsfähigkeit des bisherigen Systems war nicht ausreichend. „Wir sehen noch deutlichen Nachbesserungsbedarf bei dem Gesetzentwurf. Die zusätzlichen Belastungen für die Reiseveranstalter sind in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Situation zu hoch. Insbesondere muss der Bundestag darauf achten, dass die beliebten und mit einem hohen Verbraucherschutz versehenen Pauschalreisen im Vergleich zu Einzelleistungen nicht über Gebühr verteuert werden“, so Inger weiter.

Die Hausaufgaben im Detail

Folgende Punkte müssen aus Sicht des Branchenverbandes nachgebessert respektive klargestellt werden:
1. Implementierung einer Hochlaufphase

Reiseveranstalter sollen nach dem Willen der Bundesregierung von Beginn an sieben Prozent ihres Umsatzes absichern – etwa über Versicherungen oder Bürgschaften. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die Reiseindustrie wegen der Corona-Pandemie befindet, ist eine Hochlaufphase der individuellen Absicherung von fünf auf sieben Prozent innerhalb der ersten Jahre zwingend erforderlich. Eine jährliche Mehrbelastung von rund 100 Millionen Euro können die Reiseunternehmen nur schwer schultern.

2. Festsetzung des Entgelts pro Reise auf 0,6 Prozent

Ein Entgelt in Höhe von einem Prozent des Reisepreises stellt insbesondere in der angespannten wirtschaftlichen Situation eine Überforderung der Reiseunternehmen dar. Auch bei einem Entgelt von 0,6 Prozent, wie vom DRV gefordert, kann in sieben Jahren ein Volumen von 900 Millionen Euro im Fonds angespart werden. Das ist angesichts des sehr preisintensiven Wettbewerbs zwischen der Pauschalreise und individuell zusammengestellten Reiseleistungen von großer Bedeutung.

3. Verlängerung der Aufbauphase auf sieben Jahre

Die vorgesehene Aufbauphase von fünf Jahren ist zu kurz bemessen. Reisen sind derzeit fast nicht möglich. Eine Erholung des Marktes wird mehrere Jahre dauern und langsamer stattfinden als letztes Jahr noch angenommen. Der DRV spricht sich daher für eine Aufbauphase von sieben Jahren aus.

4. Zulassung europäischer Absicherer

Es widerspricht der europäischen Dienstleistungsfreiheit, den Markt für Insolvenzabsicherer national abzuschotten. Gefordert wird daher, auch Versicherungen und Banken als Absicherer zuzulassen, die in einem europäischen Mitgliedstaat zum Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Dies würde zu einer Stimulierung des Wettbewerbs führen und zu einer möglichst preisgünstigen Absicherung. Dies dient auch den Interessen der Kunden, um mögliche Preissteigerungen von Pauschalreisen so gering wie möglich zu halten.

5. Gesonderte Ausweisung des Sicherungs-Entgelts

Das Entgelt für den Reisesicherungsfonds sollte aus Transparenzgründen gesondert zum Pauschalreisepreis ausgewiesen werden dürfen. Um im Wettbewerb mit Anbietern einzelner Reiseleistungen gegenüber den Verbrauchern bestehen zu können, ist dies zwingend geboten.

6. Klare Regelungen für den Reisevertrieb

Aufgrund definitorischer Unschärfen besteht die Gefahr, dass Reisebüros, die verbundene Reiseleistungen vermitteln, in Zukunft auch diesen gesamten Umsatz absichern müssen. Gesetzlich vorgesehenen ist aber nur eine Insolvenzabsicherung, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen entgegen nimmt. (red.)


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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