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EU bestätigt: Keine Gutscheine für stornierte Flüge

Während sich die EU-Kommission gegen Gutscheine für stornierte Flüge ausgesprochen hat, lässt eine Lösung für abgesagte Reisen weiter auf sich warten. 
 

Bereits Ende vergangener Woche hat die EU-Kommission den Vorschlag der deutschen Bundesregierung zu einer europaweiten Aufhebung der Rückerstattungspflicht für abgesagte Flüge abgewiesen. Da bei vielen Airlines derzeit der Betrieb fast vollständig stillsteht, sollten zur Erhaltung der Liquidität Gutscheine statt Rückzahlungen ausgegeben werden.

"Wir werden zum jetzigen Zeitpunkt bei diesem Gesetz nicht handeln", sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Nachrichtenagentur Reuters.

Valean begründet ihre Entscheidung damit, dass einer Gesetzesänderung auch das Europäische Parlament und die EU-Länder zustimmen müssten. Die deutsche Bundesregierung hatte der EU einen detaillierten Vorschlag mit Fristen und Härtefallregelungen vorgelegt. Dafür müsste die EU-Verordnung über Fluggastrechte geändert werden.

Ziel des Regierungsvorschlags war, Kunden Gutscheine für Umbuchungen schmackhaft zu machen, um die Airlines vor hohen Geldabflüssen zu bewahren.

Verbraucherschützer hingegen kritisierten die angedachte Gutscheinregelung heftig, mit dem Argument, Kunden würden gezwungen, den Airlines Kredite zu gewähren.

Skepsis bei Gutscheinen für abgesagte Reisen

Weiterhin ungeklärt ist die Frage, ob Kunden für Corona-bedingt stornierte Reisen mit Gutscheinen entschädigt werden können. Auch dafür hatte sich die deutsche Bundesregierung bei der EU stark gemacht – auch aus Österreich wurde ein Schreiben nach Brüssel geschickt -, nachdem einige Länder wie Belgien, Frankreich oder Italien dieses Vorgehen auf nationaler Ebene umgesetzt haben, obwohl es der Pauschalreiserichtlinie widerspricht. Inzwischen äußerte sich EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen skeptisch zu dem Gutschein-Vorschlag.

„Europaweit haben die Menschen rein rechtlich die Wahl, ob sie das Geld oder einen Gutschein wollen“, so von der Leyen.

Allerdings rief die Kommissionschefin finanziell nicht notleidende Kunden dazu auf, von diesem Recht Abstand zu nehmen. In der Krise sei Solidarität gefragt. Wem es möglich sei, der solle mit Gutscheinen helfen, dass Reiseunternehmen diese schwierigen Wochen überbrücken können. Die Ansprüche der Kunden sollten dabei aber abgesichert bleiben. (APA/red.)


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.




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24 April 2024


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