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ÖRV: Offener Brief an die Regierung

In dem Schreiben an Regierungschef Sebastian Kurz, der auch an den Sozialminister Rudolf Anschober, die Ministerin für EU und Verfassung Karin Edtstadler, Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger erging, fordert der ÖRV Maßnahmen zur Rettung der Liquidität im Reisebüro.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,

angesichts der weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist der gesamte touristische Reiseverkehr zum Erliegen gekommen und damit auch die Liquidität der österreichischen Reisebüros und Reiseveranstalter akut und in höchstem Maße gefährdet.

Die Corona-Krise betrifft uns alle, aber die Touristik ist derzeit wie kaum eine andere Branche von einem totalen Stillstand des gesamten Betriebs betroffen. Zusätzlich zum Geschäftsentgang infolge des de facto weltweiten Reiseverbots kommen Aufwendungen für Reisestornierungen und Rückzahlungen von angezahlten Kundengeldern. Derzeit gibt es ausschließlich Ausgaben, aber keine Einnahmen. Diese Situation wird sich auf unbestimmt fortsetzen: Keine Neubuchungen, aber Stornierungen von zum Teil bereits im Vorjahr getätigten Buchungen.

Der Liquiditätsabfluss muss gestoppt werden! Wir fordern daher eine Änderung der im Pauschalreisegesetz vorgesehenen Rückzahlungsmodalitäten, in dem das Rückerstattungsrecht durch die Ausgabe von Gutscheinen ersetzt wird. Diese sollen eine Gültigkeit von einem Jahr haben und beim selben Reisebüro und beim selben Reiseveranstalter einlösbar sein – zum Schutz des Konsumenten vom Staat abgesichert. Momentan ist bei der Stornierung einer Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vorgesehen.

Die vorgeschlagene Novellierung des Pauschalreisegesetzes bedarf auch entsprechender EU-Maßnahmen. Gemeinsam arbeiten derzeit der europäische Verband der Reisebüros, sowie unsere Schwesterverbände in den EU -Ländern an einer Änderung der Pauschalreiserichtlinie. Ob diese Novellierung in der Kürze der Zeit gelingt, ist fraglich; zumindest aber kann erreicht werden - wie das schon in NL, Belgien, Italien und Frankreich erfolgt ist - dass die Rückerstattungspflicht befristet ausgesetzt wird oder diese Entscheidung in den Mitgliedsstaaten von der EU geduldet wird. Auch die EU-Kommission hat sich mittlerweile positiv zu diesem Vorschlag geäußert.

Wir bitten Sie daher um entsprechende Unterstützung bei der notwendigen Novellierung des Pauschalreisegesetzes, um dadurch nicht nur Liquidität der Reisebüros und Reiseveranstalter sicherzustellen, sondern das Überleben einer ganzen Branche zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Peterleithner, ÖRV Präsident
Dr. Walter Säckl, ÖRV Generalsekretär


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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