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FTI verlegt Ostern in den Sommer

Gebuchte Urlaube können kostenlos in den Sommer oder Herbst umgebucht werden.

Für bereits gebuchte Urlaube mit Abreisen zwischen 1. April und 30. Juni 2020 – also auch alle Osterreisen - bietet FTI Umbuchungsmöglichkeiten auf einen späteren Zeitpunkt an. Die Gebühr in Höhe von 30 Euro bzw. 50 Euro pro Person erlässt der Veranstalter seinen Kunden. Die Umbuchung muss dabei bis 30. Juni 2020, spätestens jedoch zehn Tage vor Abreise erfolgen. Der späteste Rückreisetermin des „neuen“ Urlaubs muss der 1. November 2020 sein.

„In dieser herausfordernden Situation möchten wir unseren Gästen zur Seite stehen und ihnen die größtmögliche Sicherheit für bestehende Buchungen bieten“, erklärt Alexander Gessl, Managing Director bei FTI.

Im Rahmen der neuen Regelung kann sowohl ins gleiche Zielgebiet mit gleichen Zielflughafen als auch in eine andere Destination umgebucht werden und gilt für alle Pauschal- und Bausteinbuchungen. Auch ein Hotelup- oder -drowngrad ist möglich. Ausgenommen von der kostenfreien Umbuchung sind folgende Produkte: Datamixx-Reisen (XFTI), mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Nur-Flug-Buchungen, Kreuzfahrten, Reiseart DEAL-Buchungen oder mit Eintrittskarten beispielsweise für Musicals sowie Freizeitparks. (red.)


  FTI, Umbuchung, Corona


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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