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ECTAA: EU fordert besseren Schutz vor Airline-Insolvenzen

ECTAA, die Vereinigung der Europäischen Reisebüros und Reiseveranstalter, unterstützt die Entschließung des EU-Parlaments und begrüßt insbesondere die dringende Forderung nach Schutz vor Insolvenzen von Fluggesellschaften.

Die Thomas Cook-Pleite hatte negativ Auswirkungen für die gesamte Branche: Sowohl für Reiseziele, Anbieter von Reisedienstleistungen, Arbeitnehmer als auch für Thomas Cook-Kunden war es sehr stressig. Letztere wurden jedoch im Rahmen des Garantiesystems der Reiseveranstalter, das nach europäischem Recht eingeführt wurde und oft kurz als „Pauschalreiserichtlinie“ bezeichnet wird, berücksichtigt. Infolgedessen konnten die Kunden von Thomas Cook ihren Urlaub fortsetzen, sich repatriieren lassen und - für diejenigen, die noch nicht abgereist waren - eine Rückerstattung erhalten. All das war nur möglich, da Reiseveranstalter im Insolvenzfall ausreichende Sicherheitsnachweise für die Rückerstattung und / oder Rückführung von Reisenden erbringen müssen.

In einer Resolution fordert das Europäische Parlament die Kommission auch auf, mögliche Fördertöpfe zu identifizieren, um den Schaden zu kompensieren. Außerdem müsse geklärt werden, warum trotz der bekannt schlechten Situation von Thomas Cook, nichts unternommen wurde, um den Schaden abzuwenden, schreibt die österreichische Europaparlamentsabgeordnete Barbara Thaler in einer Aussendung. In dieser Resolution wird explizit auch auf die Möglichkeit von staatlicher Unterstützung hingewiesen - etwas, was die britische Regierung ausschlug, wodurch Thomas Cook keine Chance mehr auf Überleben hatte.

Schutz für alle Reisenden

Die Insolvenz von Thomas Cook Airlines und die zahlreichen Konkurse von Fluggesellschaften in der Vergangenheit (insgesamt 32 seit dem Jahr 2017) zeigen jedoch, dass die Verbraucher bei einem Unternehmenszusammenbruch nicht gleich behandelt werden. Daher unterstützt ECTAA insbesondere die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem Schutz vor Insolvenzen von Fluggesellschaften für alle Reisenden. 

Reisende, die eine Pauschalreise kaufen, sind bisher wesentlich besser vor dem Konkurs eines Reiseveranstalters geschützt, der Garantien gegen die eigene Insolvenz stellen muss, um die Rückführung und Rückerstattung der betroffenen Reisenden zu gewährleisten. Für Fluggäste, die lediglich einen Flug buchen, gibt es keinen ähnlichen Schutz. In diesem Fall erhalten Passagiere keine Rückerstattung und müssen ein neues Ticket kaufen, um nach Hause zurückzukehren.

"Vor 10 Jahren forderte das Europäische Parlament bereits einen Schutz vor Insolvenzen von Fluggesellschaften und seitdem hat sich nichts geändert. Brancheninitiativen bieten keinen ausreichenden Schutz. Nach 32 Ausfällen europäischer Fluggesellschaften in weniger als drei Jahren ist es höchste Zeit, auf EU-Ebene tätig zu werden“, so Pawel Niewiadomski, Präsident der ECTAA. (red)

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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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