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DRV Kongress: Think Global!

Vor dem Hintergrund des weltweiten Aufwinds der Populisten und der zunehmenden Politikverdrossenheit hat der DRV als Motto seiner 68. Jahrestagung „Think Global!“ ausgerufen.

Im nostalgischen Teatro Francesco Cilea, ein Kongresszentrum gibt es nicht, findet die Jahrestagung des DRV in Reggio di Calabria statt. In seiner Grundsatzrede warnt DRV-Präsident Norbert Fiebig vor

"allen Populisten - egal wo sie aktiv sind. Ihnen ist eins gemein: Sie denken national und sie bedienen Ressentiments. Und genau das können, das wollen wir uns nicht leisten. Persönlich nicht. Und als Branche nicht."

Die Probleme, die sich durch die laufenden Veränderungen ergeben, könnten „nicht im Alleingang, im Klein-Klein gelöst werden“, so Fiebig. Kluge Lösungen erfordern zu akzeptieren, "dass nichts so bleibt, wie es ist, und dass nichts so beständig ist wie der Wandel."

Beitrag zur Stabilität

Der DRV teilt die Sichtweise des Bundesministeriums für Zusammenarbeit (BMZ), dass der Tourismus in der Entwicklungszusammenarbeit eine gewichtige Rolle spiele. Die Reisewirtschaft habe die Kraft und die Stärke, Fluchtursachen zu bekämpfen, erklärt Fiebig. Jeder zehnte Arbeitsplatz weltweit steht in Zusammenhang mit dem Tourismus. Als einzige Industrie bietet diese Branche grundsätzlich allen Staaten wirtschaftliche Chancen.

Warnung vor Sammelklage

Neben dem Brexit, der auf beiden Seiten des Ärmelkanals für anhaltende Unsicherheit sorgt, nennt Fiebig die europäische Sammelklage als weitere Herausforderung, die sich in Brüssel abzeichne. Durch die kollektive Schadenersatzklage, die die Europäische Kommission einführen möchte, sollen Verbraucher Schadenersatz erhalten, ohne selbst klagen zu müssen.

„Die Sammelklage öffnet organisiertem Missbrauch Tür und Tor. Das Letzte, was wir brauchen, ist eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild", warnt Fiebig.

Laut DRV liege die Zahl der Reklamationen bei Veranstalterreisen unter 2%. Vor Gericht landet letztlich nur eine Anzahl im unteren Promillebereich. Die meisten Beanstandungen würden vor Ort geregelt. Mit der Musterfeststellungsklage, die am 1. November in Deutschland in Kraft tritt, sei, so Fiebig, die kollektive Durchsetzung der Verbraucherinteressen mehr als ausreichend abgedeckt. Mit der Einführung einer Sammelklagslösung wäre die möglichen Belastungen der Unternehmen nicht mehr kalkulierbar.

"Wir fordern die Bundesregierung daher dringend auf, in der EU entsprechend zu agieren", unterstreicht Fiebig die Position des DRV.

Elo Resch-Pilcik, Reggio di Calabria


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Foto: privat

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Redakteur / Managing Editor

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