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Expertenmeinung zur EU-Pauschalreise-Richtlinie

Mit der Frage, ob regionale Verkehrsverbände ihr heutiges Angebot unter der neuen Pauschalreiserichtlinie aufrechterhalten können, beschäftigt sich "Tourismus Marketing Brandenburg" in seinem Partnernewsletter.

Rechtsanwältin Anja Smettan-Öztürk meint darin im Interview, dass Tourismusorganisationen zwar einerseits abwarten sollten, andererseits könnten „Buchungsabläufe schon mal auf den Prüfstand gestellt werden“. Auch technische Überlegungen sollte man durchaus schon anstellen, um „den Ablauf bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen zu proben“, so die Expertin. Vermittler, die ohnehin mit dem Sprung in den Veranstalterstatus liebäugelten, sollten die Reform zum Anlass nehmen, diesen Schritt nun in die Wege zu leiten.

Zahlreiche Kritikpunkte

Zu den Stolpersteinen auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie zählt die Rechtsanwältin die Formulierung im Referentenentwurf, nach der das Pauschalreiserecht auf einzelne Reiseleistungen angewendet wird. Die sprachliche Fassung sei hier so ungenau, dass nicht nachvollziehbar sei, wann auf welche Einzelleistungen konkret Pauschalreiserecht anzuwenden sein soll. Jeder Hotelier oder Vermieter von Ferienzimmern erbringe unter seinem Namen eine Reiseleistung. Auch Tourismusorganisationen, die z. B. nur Stadtführungen in Eigenverantwortung anbieten, würden nur eine Reiseleistung erbringen. Ob und wer durch diese Tätigkeit zum Reiseveranstalter werden solle, ließe die Vorschrift offen. "Sämtliche Interessenverbände sprechen sich insofern für eine Streichung dieser Vorschrift aus." Als hauptsächlichen Kritikpunkt am Gesetzesentwurf bezeichnet Anja Smettan-Öztürk die mangelnde Berücksichtigung der Tourismuswirtschaft. Der Umsetzungsspielraum, der auf nationaler Ebene bestehe, denn die Richtlinie erlange ja erst nach Umsetzung ins deutsche Recht auf der nationalen Ebene Verbindlichkeit, würde ausschließlich zu Lasten der Tourismuswirtschaft genutzt. An vielen Stellen sei der Gesetzesentwurf auch sprachlich nicht verständlich und rechtlich nicht nachvollziehbar. Es bestehe die Gefahr, dass die gesamte Branche Probleme habe, die Vorgaben umzusetzen oder es den Anlass zu sehr unterschiedlichen Auslegungen und damit Unklarheiten auf Unternehmer- und Verbraucherseite geben würde. Außerdem würde kritisiert, dass mit dem neuen Gesetz Reisevermittler zu Reiseveranstaltern werden und zwar bereits dann, wenn der Kunde keine getrennte Auswahl und keine getrennte Bezahlung der „vermittelten“ Leistung vornimmt. Dies sei völlig lebensfremd und an der Vermittler- und Reisebüropraxis vorbei gedacht. Der Kunde möchte häufig eine Unterkunft und einen Flug gleichzeitig vermittelt haben. Warum dies nicht weiterhin möglich sein soll, ohne dass der Vermittler damit zum Reiseveranstalter wird, sei nicht verständlich. Dies hätte zur Folge, dass ein kleines Vermittlungsbüro dann auch vertraglich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung einstehen muss. (red)


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Autor/in:

Freie Redakteurin / Senior Editor

Ist seit 1995 Mitglied des Redaktionsteams und genießt die sitzende Tätigkeit am Computer, die ihr den nötigen Ausgleich für ihre täglichen Hundespaziergänge und Qigong-Übungen verschafft.





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