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EU beschließt Verbot des Kreditkartenentgelts

Das Europäische Parlament hat soeben der Neuregelung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) zugestimmt. Der Beschluss betrifft auch das Verbot des sogenannten Kreditkartenentgelts, das die Händler bei Kreditkartenzahlungen erheben können.

Das Entgelt-Verbot soll laut EU-Richtlinie allerdings nur für Kreditkarten gelten, die unter die Regulierung der ab 9. Dezember 2015 gültigen Interbankenentgeltverordnung fallen. Damit sind lediglich die sogenannten „Mehr-Parteien-Karten“ erfasst, bei denen mindestens zwei Bankeninstitute involviert sind – also die Bank des Kunden und die des Händlers, wie beispielsweise bei der Mastercard oder Visa-Kreditkarten. Nicht reguliert werden Karten wie AMEX und Diners, die nur ein Bankinstitut betreffen. Ausgenommen von der Regulierung sind auch Firmenkarten – aber nur solche, die direkt über das Firmenkonto abgerechnet werden. Werden die Karten hingegen über das Privatkonto abgerechnet, werden sie reguliert. Die Umsetzung der neuen Zahlungsdiensterichtlinie muss bis spätestens Ende 2017 in den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt sein. Die einzelnen Staaten haben dabei auch die Möglichkeit, sie auf sämtliche Kreditkarten auszudehnen – und genau dafür will sich der deutsche Geschäftsreiseverband VDR nun einsetzen. „Die Besonderheiten im Hinblick auf Firmenkreditkarten müssen beachtet werden. Wir fordern daher ein generelles Verbot der Kreditkartenentgelte. Der elektronische Zahlungsverkehr liegt im Interesse aller Beteiligten, dafür sollten die Kunden – und damit auch insbesondere die Unternehmen – nicht noch einmal gesondert zur Kasse gebeten werden“, erklärt VDR-Präsident Dirk Gerdom.

 

Stellungnahme

Die card complete Service Bank AG in Wien hat auf den Artikel wie folgt Stellung genommen: Die Einhebung von zusätzlichen Kreditkartengebühren durch den Zahlungsempfänger ist in Österreich bereits seit jeher untersagt (vgl. § 27 Abs. 6 ZaDiG).

In der PSD 2 (verabschiedet am 8.10.2015, aber noch nicht veröffentlicht) wird geregelt, dass wenn Interbankenentgelte reguliert sind (siehe MIF-Verordnung 2015/751) durch den Zahlungsempfänger keine Entgelte für die Nutzung von Zahlungsinstrumenten verlangt werden dürfen. In allen anderen Fällen, sofern der jeweilige Mitgliedstaat nicht von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, wäre eine Verrechnung von Aufschlägen zulässig.

Reguliert sind nur Interbankenentgelte für Debitkartentransaktionen von Verbrauchern und Transaktionen mit Verbraucher-Kreditkarten. Für Firmenkarten wäre eine Verrechnung von Aufschlägen daher zulässig. (red)


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Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Klaudia Wagner, seit 2002 im Tourismus tätig, verstärkt das Team seit August 2014. Neben Reisen steht Sport mittlerweile ganz oben auf der Liste.





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