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Vorerst keine Änderungen bei Margensteuer
Im Steuerreformgesetz, das der Nationalrat am 7. Juli beschlossen hat, wird die Besteuerung von Reiseleistungen nicht behandelt. Somit bleibt erst einmal alles beim Alten.
Wichtigster Grund, warum der Fachverband der Reisebüros eine Änderung der Margenbesteuerung vorerst abwenden konnte ist, dass die Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum jetzigen Zeitpunkt einen Alleingang Österreichs bedeutet hätte. Damit einhergegangen wären massive Wettbewerbsnachteile für den österreichischen Kongress- und Incoming-Tourismus, vor allem durch den Entfall des Vorsteuerabzugs im B2B-Geschäft.
So erfreulich dieser Erfolg auch ist, das Thema wird die Reisebranche, wie es derzeit aussieht, weiterhin beschäftigen. Die Experten des Fachverbands arbeiten auf österreichischer und europäischer Ebene intensiv daran, dass eine Änderung der (margen-)steuerlichen Regelungen nur EU-weit und nicht bereits 2016 oder 2017 Platz greift. (red.)
Margensteuer, fachverband, Europäischer Gerichtshof
Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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