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Gelockerte Flüssigkeitsregeln für das Handgepäck
Flugpassagiere können künftig Flüssigkeiten aus Duty-free-Shops außerhalb der EU im Handgepäck mitnehmen.
Von heute an dürfen Reisende auch Flüssigkeiten, Sprays oder Gele, die sie an Flughäfen in Drittländern gekauft haben, bei innereuropäischen Flügen mit in die Kabine bringen. Die Behälter müssen allerdings in versiegelten Plastiktüten stecken. Kleinere Mengen Flüssigkeit bis zu 100 Milliliter sind ohnehin erlaubt, falls sie in durchsichtigen, wiederverschließbaren Beuteln eingepackt sind. Auch flüssige Waren aus Läden europäischer Flughäfen durften schon bisher mit in die Kabine genommen werden.
Die neuen Regeln erleichtern also beispielsweise die Mitnahme von Getränken, die Passagiere in im EU-Ausland kaufen und auf Umsteigeverbindungen in der EU mitnehmen wollen.
Die bisherigen Flüssigkeitsauflagen wurden 2006 eingeführt, nachdem drei islamistische Terroristen versucht hatten, Sprengstoff in Getränkeflaschen an Bord von Transatlantikflügen zu schmuggeln. Die Flughäfen mussten im Gegenzug ausreichend leistungsfähige Scanner installieren. (ag/red)
eu, europäische union, flugsicherheit, sicherheitsbestimmungen, sicherheit, flüssigkeiten, flughafen
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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