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VKI: Einigung mit Splashline

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die beiden großen Anbieter von Maturareisen - SplashLine und DocLX - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geklagt, die Bewerbung von Maturareisen durch besondere Hervorstellung des "rund um die Uhr" zur Verfügung stehenden "Markenalkohols" zu unterlassen.

Heute hat sich der VKI auch mit Splashline im Rahmen der ersten gerichtlichen Verhandlung darauf einigen können, dass diese Form der Werbung künftig unterlassen wird. Mitte Jänner 2012 hatte sich bereits DocLX dazu bereit erklärt. Die Werbung für Maturareisen im Jahr 2013 sollte daher ohne die Betonung des hemmungslosen Alkoholgenusses auskommen.

"Es ist erfreulich, dass es dem VKI durch die Verbandsklagen gelungen ist, die beiden großen Anbieter von Maturareisen zum Ausstieg aus einer Marketing-Spirale der massiven Bewerbung von harten Alkoholika zu bewegen. Beide Anbieter haben in den Gesprächen mit dem VKI betont, dass sie der Überzeugung sind, ihre Maturareisen auch ohne aggressive Alkoholwerbung an die Jugendlichen bringen zu können", resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. (red)


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