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Neue Kriterien für Beihilfen für Regionalflughäfen

Als Konsequenz aus dem Streit um die öffentlichen Beihilfen für die irische Billigfluglinie Ryanair in Belgien hat die EU-Kommission strikte "Leitlinien" für die Gewährung von staatlichen Subventionen für Regionalflughäfen beschlossen.

Demnach dürfen Anlaufhilfen für neue Flugverbindungen grundsätzlich nur von Airports geleistet werden, die ein Passagieraufkommen von weniger als fünf Millionen Passagieren jährlich haben. Die öffentlichen Subventionen dürfen maximal drei Jahre gewährt werden. Lediglich benachteiligte Regionen in geographischer Randlage (z.B. die Azoren), mit geringer Bevölkerungsdichte oder in wirtschaftlichen Krisenräumen (z.B. Charleroi in Belgien) dürfen die Beihilfen über einen Zeitraum von fünf Jahren leisten. Pro Jahr dürfen die Subventionen die Hälfte der beihilfefähigen Kosten nicht übersteigen, über den gesamten Beihilfezeitraum liegt die Schwelle bei 30 Prozent. Bei benachteiligten Regionen müssen die Beihilfen 50 Prozent der jährlichen Kosten unterschreiten, im gesamten Zeitraum 40 Prozent.

In Österreich dürften die neuen Leitlinien der Kommission vor allem für die Flughäfen Salzburg, Graz und Innsbruck interessant sein, die unter der Schwelle von fünf Millionen Passagieren im Jahr liegen. Der Flughafen Wien mit jährlich 12,78 Millionen Passagieren kommt für derartige Beihilfen nicht in Frage.
Die Vereinigung der europäischen Billigairlines (ELFAA) kritisiert die neue Regelung: Die Regeln würden "den öffentlichen Flughäfen nicht umsetzbare Bedingungen auferlegen bei ihrem Bemühen, das Passagieraufkommen zu steigern", erklärte die Vereinigung. Die neuen Beihilfenregeln würden ausschließlich für öffentliche Flughäfen Auflagen bringen und damit diese gegenüber privaten Airports benachteiligen, kritisierte die ELFAA. "Diese Leitlinien drohen den Wettbewerb, die Auswahl der Konsumenten und das Wachstum regionaler Flughäfen zu untergraben", betonte ELFAA-Präsident. (APA/red)

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Redakteur / Managing Editor

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